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Aichach: Brauchtum in Corona-Zeiten: Maibaum im Juli geht auch

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Brauchtum in Corona-Zeiten: Maibaum im Juli geht auch

Evelin Grauer
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    Bei Maibäumen, Maifesten und in der Freinacht gelten rund um Aichach durch Corona besondere Regeln.
    Bei Maibäumen, Maifesten und in der Freinacht gelten rund um Aichach durch Corona besondere Regeln. Foto: Josef Mörtl (Archiv)

    Dass jetzt auch die Maibaumfeiern der Corona-Beschränkungen zum Opfer fallen, überrascht nicht. Denn wie sollte der Baum ohne die Dorfgemeinschaft, also eine Menschenansammlung, aufgerichtet und gefeiert werden? Es wäre allerdings falsch, mit dem Hinweis auf die Tradition, die Maibaumaufstellung in diesem Jahr ganz sein zu lassen. Traditionalisten behaupten, ein Maibaum könne nur im Mai aufgestellt werden. Das galt vielleicht vor Corona!

    Maibäume im Raum Aichach: Ungewöhnliche Ideen sind gefragt

    Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Lösungen. Die werden in diesem Jahr noch öfters gefragt sein. Da wird noch die ein oder andere Veranstaltung zu einem eher ungewöhnlichen Zeitpunkt stattfinden müssen. Aber wer weiß, vielleicht wird es im Juli, August oder September dann umso schöner, wenn die Menschen endlich wieder zusammenkommen dürfen und vielleicht als Erstes ihren schönen neuen Maibaum feiern können. Und wenn es dann ein Septemberbaum sein sollte, geht er vermutlich gerade deshalb in die Geschichte der Gemeinde ein.

    Maifeiern und Freinacht: Bayernweite Regeln zum 1. Mai

    Das Innenministerium hat für das Brauchtum rund um den 1. Mai folgende Hinweise als bayernweite Regelung festgelegt. Das Landratsamt Aichach-Friedberg weist darauf hin, dass dies keine Regelung des Landratsamtes ist.

    Erlaubt ist

    Das Aufstellen eines kleinen Birkenbaums vor dem Haus einer oder eines Angebeteten ist als Bewegung an der frischen Luft grundsätzlich zulässig. Allerdings nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder Angehörigen des eigenen Hausstandes. Eine Gruppenbildung soll vermieden werden, auf die Abstandsgebote wird hingewiesen.

    Nicht erlaubt ist

    Die Bräuche um die Freinacht sind nicht zulässig und stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist dabei gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn zu machen“, wie beispielsweise nicht aufgeräumte Gegenstände des Nachbarn an den Maibaumplatz zu stellen. Da hierbei auch die Gefahr vermehrter Gruppenbildung besteht, sollte das Verbot auch deutlich nach außen kommuniziert werden. Quelle: Landratsamt

    Die Vereine und Organisationen, die ihren Baum schon geschnitten und alles vorbereitet haben, wollen ihn ohnehin sobald wie möglich aufstellen. Das sollten sie auch tun. Diesmal eben zur Not mit einem Kran statt mit Muskelkraft. Auch wenn vielleicht zunächst nur wenige Helfer beim Aufstellen dabei sein werden, so kann der Baum doch – wie der Regenbogen – für alle ein Zeichen der Hoffnung sein, dass es im wahrsten Sinne des Wortes wieder aufwärts geht.

    Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Corona: Keine Maibäume, keine Feiern, strenge Regeln für Freinacht

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