Ein Golf-Fahrer gerät Anfang Mai auf einer Straße im Raum Affing auf die Gegenfahrbahn. Ein 23-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis kommt ihm entgegen. Er weicht mit seinem Auto auf den Grünstreifen aus und demoliert ein Verkehrszeichen. Sachschaden: 300 Euro. Dass sich der 23-Jährige dafür jüngst vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten musste, hatte einen anderen Grund: Er war damals betrunken und von der Unfallstelle geflüchtet. Gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht hatte er Einspruch eingelegt.
Der Angeklagte gibt zu, dass er das Verkehrszeichen bei Affing beschädigt hat
Den Vorfall als solches gab der Angeklagte zu. Ihm ging es bei seinem Einspruch vor allem um die Höhe der Geldstrafe und die Führerscheinsperre. Ein paar Stunden nach dem Unfall hatte der 23-Jährige noch immer knapp zwei Promille. Laut Strafbefehl sollte er deshalb nicht nur 4400 Euro (110 Tagessätzen zu je 40 Euro) zahlen, sondern auch seinen Führerschein abgeben und erst nach 14 Monaten wieder einen neuen beantragen können.
Das hoffte der Angeklagte, abwenden zu können. Zu den Folgen sagte seine Verteidigerin Alexandra Gutmeyr: "Das birgt das Risiko für ihn, dass der Job flöten geht." Als Lastwagenmechatroniker brauche ihr Mandant seinen Führerschein. Die Anzahl der Tagessätze bringe außerdem einen Eintrag ins Führungszeugnis mit sich.
Die Verteidigerin räumte ein, ihr Mandant habe sich nicht mit Ruhm bekleckert. Aber sie stellte auch fest: "Der Unfall wäre nicht passiert, wenn der andere Dödel nicht auf seine Fahrspur gekommen wäre und er auf den Grünstreifen ausweichen musste." Ihr Mandant sei mit der Situation völlig überfordert gewesen und habe Panik gehabt. Sie bat das Gericht um eine milde Strafe.
Staatsanwältin Barbara Abt-Schmerer rechnete dem 23-Jährigen sein Geständnis an. Das sei jedoch auch schon im Strafbefehl berücksichtigt gewesen, sagte sie. Ebenso wie die Ursache des Unfalls. Sie sah deshalb keinen Grund, die Folgen zu reduzieren.
Der Richter kommt dem Angeklagten etwas entgegen
Bei der Polizei hatte der Angeklagte behauptet, erst nach dem Unfall Alkohol getrunken zu haben. Amtsrichter Axel Hellriegel nahm Bezug auf einen Gutachter, als er sagte: "Es spricht vieles dafür, dass der Promillewert vorher noch viel höher war." Weniger sei es jedenfalls nicht gewesen.
Der Richter reduzierte die Zahl der Tagessätze in seinem Urteil von 110 auf 90. Damit beläuft sich die Geldstrafe auf 3600 Euro, und es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Das sei nicht der typische Fall eines alkoholbedingten Verkehrsunfalls, räumte der Richter ein. Auch spreche die Reaktion des Angeklagten dafür, dass er noch in der Lage gewesen war, seinen Wagen zu führen.
Die Alkoholmenge sei allerdings schon erheblich gewesen. Hellriegel betonte: "Wer sich mit knapp zwei Promille ins Auto setzt, hat 14 Monate lang keinen Führerschein. Das ist die Regel." Da spielte für ihn auch der Einwand, dass der Führerschein beruflich wichtig wäre, keine Rolle.
Der Angeklagte wird das Urteil annehmen. Das kündigte seine Verteidigerin vor Gericht an. Allerdings erst, wenn er daheim sei, denn er musste noch nach Hause fahren. Zur Arbeit wird er für die nächsten Monate auf Bus oder Rad umsteigen müssen.
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