In der historischen Aichacher Altstadt soll gebaut werden. Eine Baulücke "Am Büchel" kann mit zwei Gebäuden geschlossen werden, war sich der Bauausschuss des Stadtrats einig.
Das etwa 900 Quadratmeter große Grundstück im Bereich zwischen der Straße "Am Büchel" und dem Ausläufer der Bauerntanzgasse liegt seit dem Abriss des früheren "Dumler-Hauses" vor mehr als 20 Jahren brach und wird als Parkplatz genutzt. Eine Bebauung in dem sensiblen Bereich war seither immer wieder Thema. Ein Bebauungsplan regelt, was dort möglich ist. Dieser sieht drei Gebäude auf dem Grundstück vor, um eine angemessene innerstädtische Dichte zu erreichen. Teil des Bebauungsplans ist außerdem beim Bau eines zweiten Gebäudes ein Fußweg an der nördlichen Grenze zwischen Am Büchel und der Stichstraße Bauerntanzgasse.
Zwei Varianten für Bau am Büchel
Dem Bauausschuss lagen jetzt zwei Bauvoranfragen für ein Einfamilienhaus mit Tiefgarage auf der Fläche vor: Eine für zwei Gebäude mit einem Verbindungsbau und eine für ein Gebäude. Ulrich Egger vom Bauamt plädierte klar für die Variante mit zwei Baukörpern. Bei dieser Variante entsteht zum Büchel hin das Haupthaus, im zweiten Gebäude sollen das Esszimmer mit Küche und einer Galerie Platz finden. Für den Verbindungsbau, der das Grundstück von dem künftigen Fußweg abschirmt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig. Egger hielt das für vertretbar.
Anders bei der Variante mit nur einem Gebäude, das die Baugrenze nach Westen um drei Meter überschreiten würde: Weil nur eines der drei möglichen Gebäude entstehen würde und der Fußweg nicht, sah Egger die Grundzüge der Planung berührt. Der Ausschuss sah das ebenso. Ohne Diskussion sprach er sich einstimmig für die Variante mit zwei Gebäuden aus.
Auf Balkone am Werlberger-Haus verzichtet
Wohnungen im Werlberger-Haus In einem sensiblen Bereich liegt auch das denkmalgeschützte, sogenannte Bürgermeister-Werlberger-Haus an der Botengasse, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Pfarrhaus und Stadtpfarrkirche, die beide ebenfalls unter Denkmalschutz stehen. Auch dieses Projekt war schon mehrfach Thema. Auf dem Grundstück sollte zusätzlich ein viergeschossiger Flachdachneubau entstehen. Deshalb hat der Stadtrat im Mai 2020 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre erlassen.
Am Werlberger-Haus selbst wollte der Bauherr zunächst Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss jeweils zwei Balkone an der Westseite anbauen. Das lehnte der Bauausschuss im August 2020 ab. Im jetzt vorliegenden Bauantrag sind nun keine Balkone mehr vorgesehen. Das Gebäude bleibt äußerlich unverändert. Der Bauausschuss erteilte deshalb einstimmig sein Einvernehmen. Auf einen Kinderspielplatz darf der Bauherr gegen eine Ablöse verzichten, weil es in der Nähe, in der Prieferstraße, einen öffentlichen Spielplatz gibt.
Zweites Gewächshaus in Blumenthal
Gewächshaus in Blumenthal Als Baudenkmal geschützt ist auch das Schloss Blumenthal. Deshalb benötigt die Gemeinschaft Blumenthal für ein zweites, 400 Quadratmeter großes Gewächshaus, das sie für ihre Solidarische Landwirtschaft (Solawi) bauen will, eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Dieser stimmte der Bauausschuss einstimmig zu.
Um das erste Gewächshaus hatte es 2018 Wirbel gegeben: Die Gemeinschaft hatte es gebaut, im Glauben, es sei als privilegiertes Bauvorhaben verfahrensfrei. Die Privilegierung war damals jedoch noch nicht nachgewiesen, sodass eine Genehmigung notwendig war. Mittlerweile ist die Privilegierung als Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung nachgewiesen, weshalb keine Baugenehmigung im Außenbereich erforderlich ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte nach einem Ortstermin keine Bedenken wegen der optischen Wirkung, berichtete Ulrich Egger.
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