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Aichach/Augsburg: Prozess in Augsburg: Mitglieder einer Diebesbande müssen in Haft

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Prozess in Augsburg: Mitglieder einer Diebesbande müssen in Haft

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    Wegen einer Reihe von Diebstählen musste sich ein Pärchen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg verantworten. Das Gericht verhängte Haftstrafen.
    Wegen einer Reihe von Diebstählen musste sich ein Pärchen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg verantworten. Das Gericht verhängte Haftstrafen. Foto: Florian Rußler (Archiv)

    Zu Haftstrafen von 30 und 32 Monaten sind zwei Angeklagte verurteilt worden, die unter anderem in Aichach, Dillingen und Heidenheim Diebstähle begangen haben sollen. Strafverschärfend wirkte sich für die beiden tschechischen Staatsbürger aus, dass sie vom Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts der „Ostrava-Bande“ zugeordnet wurden und somit nicht „nur“ gewerbsmäßig, sondern auch bandenmäßig gehandelt haben.

    Aichach: Prozess gegen Diebespaar begann im Juli in Augsburg

    Im Juli hatte der Prozess vor dem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts begonnen. Die Anklage warf dem 28-jährigen Angeklagten sowie seiner 22-jährigen Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes mehrere Straftaten im vergangenen Jahr vor: einen Handtaschendiebstahl im Rewe-Markt in Dillingen Ende Juni, einen Kosmetika-Diebstahl aus einem Rewe-Markt in Thüringen, einen Handtaschen-Diebstahl im Kaufland-Markt in Heidenheim Anfang Juli, einen Kleiderdiebstahl Ende Juli an der Dillinger Königstraße sowie einen versuchten Diebstahl aus dem Betreuten Wohnen in Aichach ebenfalls Ende Juli. Seinerzeit waren mehrere Zeugen vernommen und Videofilme von Überwachungskameras angeschaut worden. Nun hörte das Gericht weitere Zeugen an.

    Zunächst war eine Ladenbesitzerin aus Dillingen an der Reihe, die im Juli 2019 Zeugin des Diebstahls an der Königstraße geworden war. Sie habe in ihrem eigenen Geschäft gerade etwas aus dem Schaufenster geholt. Da habe sie gesehen, wie eine blonde Frau zwischen 30 und 40 Jahren vom Kleiderständer am Eingang des gegenüberliegenden Ladens mehrere Kleider genommen und in den Kofferraum eines Autos gelegt habe. Gleich darauf seien zwei weitere Damen eingestiegen und davongefahren. Die Zeugin hatte ein Foto des Autos samt Kennzeichen gemacht. Es wurde den Prozessbeteiligten gezeigt.

    Aichach: Kripo-Beamter rechnet Angeklagte der Ostrava-Diebesbande zu

    Zweiter Zeuge war ein Polizei-Spezialist aus München, in dessen Dienststelle die Fäden aus dem In- und Ausland in Fällen wie dem einer mutmaßlichen Ostrava-Bande zusammenlaufen. Er befasse sich vor allem mit der Auswertung von Fotos verschiedenster Ermittlungen, so der Beamte. Er versuche, eventuelle Verbindungen aufzuzeigen. Eine Gruppe von bis zu 90 Personen aus der Tschechischen Republik, meist aus der Region um die nordmährische Stadt Ostrau, viele von ihnen in einem verwandtschaftlichen Verhältnis, beging mindestens seit 2013, eventuell auch früher, Verbrechen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

    Was nicht zu den jetzt verhandelten fünf Taten passen wollte: In der Regel gehe es den Tätern um Diebstähle, bei denen man an Bargeld kommt. Freilich sei nicht auszuschließen, dass auch Dinge des täglichen Bedarfs wie Kosmetika oder Kleidung für den Eigenbedarf mitgenommen würden. Der Kripo-Beamte erklärte, die Mitglieder der Ostrava-Bande würden in wechselnden Gruppen an verschiedenen Tatorten aktiv. Soweit die Delikte aufgeklärt wurden, habe es sich immer wieder um dieselben Personen gehandelt. Auch die beiden Angeklagten in Augsburg seien anhand der vorliegenden Erkenntnisse diesem Zusammenhang zuzuordnen.

    Prozess: Staatsanwalt fordert Haft, Verteidiger Bewährungsstrafen

    Für Staatsanwalt Sebastian Konrad bestätigte sich der Sachverhalt wie in der Anklage vorgetragen. Zudem hätten die Angeklagten in zwei Fällen die Tatbeteiligung gestanden. Für ihn habe die Aussage des Polizei-Experten erwiesen, dass es sich bei den Angeklagten um Mitglieder eines gemeinschaftlich handelnden Clans handle. Er forderte für die 22-Jährige drei Jahre und drei Monate Haft, für ihren Partner und Komplizen zweieinhalb Jahre, da er nicht an allen fünf angeklagten Diebstählen beteiligt gewesen sei.

    Verteidiger Peter Kanev stellte zwar nicht die beiden gestandenen Diebstähle in Abrede, sah jedoch die Tatbeteiligung seiner Mandantin in den anderen drei Fällen als nicht erwiesen an. Hier forderte er Freispruch, ansonsten ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung. Immerhin sitze seine Mandantin seit über neun Monaten in U-Haft.

    Ähnlich sah das Rechtsanwalt Klaus Rödl. Ihm zufolge lebt sein Mandant seit elf Monaten in Untersuchungshaft in Gablingen (Kreis Augsburg). Rödl sah ebenso wenig wie Kanev Belege, dass sein Mandant Mitglied einer Bande sei. Der gleiche Name wie der anderer Mitglieder reiche nicht für eine Zuordnung. Mit höchstens einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung sei sein Mandant zu bestrafen.

    Schöffengericht hält Bandenmitgliedschaft der Angeklagten für erwiesen

    Das Schöffengericht um vorsitzende Richterin Ulrike Ebel-Scheufele hielt aber ähnlich wie der Staatsanwalt die Banden-Mitgliedschaft der Angeklagten für erwiesen. Grund seien die eindeutigen Ausführungen des Kripo-Experten. Das Gericht verurteilte die 22-Jährige wegen drei Fällen des schweren Bandendiebstahls zu 32 Monaten Haft. Zudem muss die Frau Wertersatz von 935 Euro leisten.

    Zweifel hatte das Gericht an der Täterschaft der Frau beim Kleidungsdiebstahl in Dillingen und beim versuchten Einbruch ins Betreute Wohnen in Aichach. Hier seien die Zeugenaussagen nicht eindeutig gewesen. Alte Leute zu bestehlen, sei eine „üble Sache“, so die Richterin. Wohin es führen könne, zeige der Fall einer Seniorin, die den Diebstahl ihrer Handtasche inklusive des Wohnungsschlüssels nicht mehr habe verarbeiten können, bis sie drei Wochen später starb. Im Fall des 28-Jährigen seien die zwei angeklagten Taten gestanden worden. Er wurde, da er bereits vorbestraft ist, zu 30 Monaten Haft verurteilt. Die Angeklagten wurden zurück in ihre Haftanstalten gebracht.

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