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Affing: Prozess: 18-Jähriger schlägt bei Maifest in Affing zu

Affing

Prozess: 18-Jähriger schlägt bei Maifest in Affing zu

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    Wegen Schlägen beim Maifest stand ein Mann nun vor Gericht.
    Wegen Schlägen beim Maifest stand ein Mann nun vor Gericht. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Wegen Körperverletzung und Nötigung ist ein 18-Jähriger vom Jugendschöffengericht in Aichach zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann beim Maifest in Affing einem Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht schlug. Als die beiden sich schon getrennt hatten, soll der 18-Jährige erneut auf den anderen losgegangen sein und ihn geschlagen und getreten haben.

    Der Fall wurde nicht öffentlich verhandelt. Wie eine Sprecherin des Aichacher Amtsgerichts auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, erlitt der Kontrahent unter anderem eine Bisswunde, einen abgebrochenen Zahn, Kopfschmerzen , Nasenbluten und eine Schädelprellung .

    Prozess in Aichach: Angeklagter soll Kontrahenten bedroht haben

    Der 18-Jährige soll seinen Kontrahenten auch bedroht haben, als der mit einem Freund zusammen versuchte, die Polizei zu rufen. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, riss er einen Pfosten aus dem Boden, den er dann in die Höhe hielt, so die Gerichtssprecherin.

    Vor Gericht sei der 18-Jährige geständig gewesen und habe sich reuig und einsichtig gezeigt. Der junge Mann war bei jenem Maifest offenbar stark alkoholisiert gewesen. Er muss deshalb nun einen sogenannten „ALOHA-Kurs“ beim Verein Brücke absolvieren, der sich an Jugendliche mit riskantem Trinkverhalten richtet. Außerdem verurteilte das Schöffengericht den 18-Jährigen dazu, dass er an einem konfrontativen sozialen Trainingskurs teilnimmt. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll er 1500 Euro an den Kontrahenten zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 15 Monaten Gefängnis zur Bewährung gefordert, die Verteidigung plädierte auf Verwarnung.

    Wegen Strafvereitelung stand noch eine zweite Angeklagte vor Gericht . Die 17-Jährige hatte behauptet, die Beteiligten nicht zu kennen, wie die Gerichtssprecherin sagte. Das Verfahren gegen die 17-Jährige wurde gegen eine Gesprächsweisung eingestellt.

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