Rund 100 Stellungnahmen und Einwände sind im Genehmigungsverfahren für die geplante Westumfahrung von Mühlhausen (Gemeinde Affing) gegen das Straßenbauprojekt eingegangen. Sie werden nun bei einem Erörterungstermin behandelt. Er findet am Montag, 8. November, und Dienstag, 9. November, statt. Sollten diese beiden Tage nicht ausreichen, ist als Reservetermin Mittwoch, 10. November, vorgesehen.
Das Planfeststellungsverfahren für das auf 14 Millionen Euro geschätzte Straßenbauprojekt hat die Regierung von Schwaben auf Antrag der Gemeinde Affing und der Stadt Augsburg eingeleitet. Die Westumfahrung soll im Zuge der Staatsstraßen 2035 und 2381 entstehen. Affing und
Die Planung für die Affinger Umfahrung wurde schon 2021 ausgelegt
Erstmals wurden die Planunterlagen 2012 öffentlich ausgelegt. Wegen zahlreicher Einwendungen und sonstiger Hinweise wurden die Unterlagen noch einmal grundlegend überarbeitet und einige Gutachten, die der Planung zugrunde liegen, aktualisiert.
Die geänderten Unterlagen lagen im Herbst 2019 erneut zur Einsicht aus. Parallel dazu hat die Regierung von Schwaben Fachstellen und Verbände an dem geänderten Vorhaben beteiligt. Alle in den Beteiligungsverfahren 2012 und 2019 rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden nun in dem Erörterungstermin behandelt.
Es ist bereits der dritte Anlauf. Schon zweimal hat die Regierung von Schwaben den Termin wegen der Corona-Pandemie verschoben. Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, findet er in der Turnhalle der Realschule Affing in Bergen statt.
Die Erörterung ist nicht öffentlich. Teilnehmen können neben den Vertretern von Behörden, Verbänden und Vereinigungen nur alle privaten Betroffenen sowie solche Personen, die Einwendungen erhoben haben.
Der Erörterungstermin findet am Montag, 8. November, und Dienstag, 9. November, jeweils ab 9 Uhr in der Sporthalle der Realschule Affing, Augsburger Straße 4, in Bergen statt. Als Reservetermin ist Mittwoch, 10. November, bei gleichbleibender Uhrzeit und Örtlichkeit vorgesehen.
Nach dem Erörterungstermin ist die Anhörung beendet
Wie die Regierung von Schwaben betont, gilt die 3G-Regel bei dem Erörterungstermin nicht – sofern sich vorher nicht die Rechtslage ändert. Eingehalten werden müssen aber die Vorgaben des Hygienekonzepts. Das heißt, beim Betreten und Verlassen der Turnhalle sowie am Sitzplatz muss eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem Standard, zum Beispiel FFP2, getragen werden. Die Masken müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen selbst mitbringen.
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin muss bei der Eingangskontrolle seine oder ihre Kontaktdaten hinterlassen – eigenes Schreibgerät ist mitzubringen – und ein Ausweisdokument vorzeigen. Informationen über Einzelheiten des Hygienekonzepts gibt es beim Einlass.
Die Regierung von Schwaben bittet darüber hinaus darum, alle sonstigen tagesaktuellen Informationen und Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus zu beachten. (AZ)