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Affing-Mühlhausen/Bergen: Westumfahrung: Landwirt und Campingplatzbetreiberin fürchten um Existenz

Affing-Mühlhausen/Bergen

Westumfahrung: Landwirt und Campingplatzbetreiberin fürchten um Existenz

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    Im großzügigen Rahmen der Realschulturnhalle in Bergen lief die Erörterung zur Westumfahrung Mühlhausen ab. Vorne rechts saßen die Vertreter der Regierung von Schwaben, gegenüber die Vertreter des Vorhabensträgers, die Gemeinde Affing und die Stadt Augsburg, mit ihren Anwälten und Planern. Am Tisch davor nahmen die Gegner Platz. 60 Besucherinnen und Besucher hätten Platz gehabt, gut 15 waren im Schnitt anwesend.
    Im großzügigen Rahmen der Realschulturnhalle in Bergen lief die Erörterung zur Westumfahrung Mühlhausen ab. Vorne rechts saßen die Vertreter der Regierung von Schwaben, gegenüber die Vertreter des Vorhabensträgers, die Gemeinde Affing und die Stadt Augsburg, mit ihren Anwälten und Planern. Am Tisch davor nahmen die Gegner Platz. 60 Besucherinnen und Besucher hätten Platz gehabt, gut 15 waren im Schnitt anwesend. Foto: Carmen Jung

    Die geplante Westumfahrung für Mühlhausen bedrohe Landwirte in ihrer Existenz. Das jedenfalls machte Anwalt Leopold M. Thum im Rahmen der Erörterung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für das Straßenbauprojekt am Dienstag deutlich. Ähnlich äußerte sich ein Kollege im Namen der Betreiberin eines Campingplatzes westlich der Augsburger Straße im Süden von Mühlhausen.

    Anwalt: Mehrere Landwirte sehen sich in ihrer Existenz bedroht

    Jurist Thum, Anwalt der Interessengemeinschaft Umgehungsstraße Anwalting-Gebenhofen (IGUSAG), sprach von mehreren Landwirten, die sich in ihrer Existenz gefährdet sähen. Er nannte als Beispiel einen Milchviehbetrieb mit 48 Großvieheinheiten und über 16 Hektar Betriebsfläche, davon 12,5 Hektar Eigentum. Die Trasse im Westen von Mühlhausen betreffe 2,6 Hektar seines Betriebes. Eine seiner Wiesen am Schwarzgraben werde durchschnitten. Der Landwirt befürchtet, dass die Restfläche dadurch vernässt. Dann sei sie nicht mehr zu gebrauchen, obwohl sie für ihn eine zentral Futterbeschaffungsfläche darstelle. Besonders problematisch ist laut Thum, dass dieser Landwirt bei der möglichen Nordumfahrung erneut mit fünf Hektar Fläche betroffen sei. Die Nordumfahrung könne deshalb nicht ausgeblendet werden. Thum beantragte deshalb ein Existenzgefährdungsgutachten für seinen Mandanten.

    Der Landwirt selbst erklärte später, dass sich das Regenwasser den Weg Richtung Norden suche. Das wisse er, weil er die Fläche seit 40 Jahren bewirtschafte. Er habe große Bedenken, dass die Umfahrung wie ein Staudamm wirke. Die Planer hingegen sind überzeugt, dass das Oberflächenwasser über die bestehenden Gräben abgefangen wird. Auch laut Wasserwirtschaftsamt seien die Sorgen unbegründet, sagte Peter Hartung vom Ingenieurbüro Sweco.

    Braucht der Campingplatz eine Lärmschutzwand?

    Sorgen hat auch die Betreiberin des Campingplatzes. Die Umfahrung "ohne jegliche Schutzmaßnahmen", die bislang nicht vorgesehen sind, bedeute das Ende ihres Freizeit- und Erholungsbetriebes, sagte ihr Anwalt. Es wäre eine Lärmschutzwand von bis zu drei Metern Höhe nötig, das habe der schalltechnische Gutachter selbst so in dem Raum gestellt. Was die Grenzwerte anbelangt, forderte der Jurist, die strengeren für allgemeine Wohngebiete zugrunde zu legen, nicht die eines Dorfgebietes. Hier gibt es noch weiteren Klärungsbedarf, wie die Runde feststellte. Vor allem deshalb, weil der Campingplatz zwar auf Affinger Flur durch einen Bebauungsplan abgesichert ist. Ein Teil liegt aber auf Ausburger Flur. Wie es da aussieht, war am Dienstag unklar. (jca)

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