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Affing: Mord in Affinger Asylheim: Angeklagter wehrt sich gegen Lebenslänglich

Affing

Mord in Affinger Asylheim: Angeklagter wehrt sich gegen Lebenslänglich

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    Ein 35-Jähriger wurde wegen eines Mordes in einer Affinger Asylunterkunft zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
    Ein 35-Jähriger wurde wegen eines Mordes in einer Affinger Asylunterkunft zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Foto: Marlene Weyerer

    Das Urteil des Schwurgerichts in Augsburg lautete auf Mord. Lebenslang soll ein Mann in Haft, weil er nach Überzeugung der 8. Strafkammer des Landgerichts einen Mitbewohner in der Affinger Asylunterkunft ermordet haben soll. Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion mit.

    Fünf Tage hatte die 8. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser verhandelt. Diese fand am Montag vergangener Woche klare Worte: „Es ist Mord und auf Mord steht lebenslang. Nichts anderes steht für Sie in Betracht.“ Der Angeklagte sagte nichts – wie an den vorherigen Prozesstagen.

    Angeklagter schlug laut Anklage mit Tischbein auf Opfer in Affing ein

    Die Kammer hatte keine Zweifel, dass die Tat ablief, wie in der Anklage geschildert: Der 35-Jährige aus Eritrea war im August vergangenen Jahres frühmorgens ins Zimmer des Opfers, eines 48-jährigen Familienvaters, geschlichen. Opfer und Angeklagter teilten sich das Zimmer offiziell. Sie hatten sich aber seit Monaten nicht gesehen, denn inoffiziell wohnte der Angeklagte bei seiner Frau im Affinger Ortsteil Mühlhausen. Mit einem Tischbein aus massivem Holz, das er aus dem Haus seiner Frau auf den fünf Kilometer langen Fußweg zum Asylheim mitnahm, schlug der Angeklagte auf das schlafende Opfer ein. Dieses starb im Augsburger Klinikum.

    Motiv blieb im Affinger Mordprozess bis zum Schluss ein Rätsel

    Rätselhaft blieb das Motiv. Angeklagter und Opfer hatten sich Jahre zuvor ein Zimmer in einer Asylunterkunft in Hollenbach geteilt. Dort stritten sie laut Zeugen oft – etwa, ob nachts das Licht an sein sollte. Aber dass kleine Streitigkeiten von früher Grund für eine solche Bluttat sein könnten, schien den Prozessbeteiligten unwahrscheinlich.

    Einem psychiatrischen Gutachter hatte der Angeklagte gesagt, das Opfer habe ihn häufig beleidigt und sogar einmal bedroht. Er habe in der Nacht vor der Tat geträumt, das Opfer habe ihn geschlagen. Beim Aufwachen habe er geglaubt, das sei tatsächlich geschehen. Die Richterin hielt das für eine Schutzbehauptung. Dem Gutachter zufolge war der Angeklagte zurechnungsfähig und litt nicht unter Halluzinationen.

    Verteidiger hält Heimtücke bei Tat in Affing für nicht bewiesen

    Die Richterin sah in dem Angriff eine geplante Tat, die das Mordmerkmal der Heimtücke erfülle. Riedel-Mitterwieser: „Kein Gericht in Deutschland wird Sie hier wegen irgendetwas anderem als wegen Mordes verurteilen.“ Verteidiger Werner Ruisinger hielt die Heimtücke für nicht bewiesen. Die von Zeugen beschriebenen Schreie, die die Richterin als Schmerzenslaute des Opfers wertete, sah er als Anzeichen für einen Streit.

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