Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Affing/Augsburg: Mord in Affing: Gericht verurteilt Asylbewerber zu lebenslanger Strafe

Affing/Augsburg

Mord in Affing: Gericht verurteilt Asylbewerber zu lebenslanger Strafe

    • |
    Ein 35-Jähriger wurde wegen eines Mordes in einer Affinger Asylunterkunft zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
    Ein 35-Jähriger wurde wegen eines Mordes in einer Affinger Asylunterkunft zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Foto: Marlene Weyerer

    Das Urteil der Vorsitzenden Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser ist klar: „Es ist Mord und auf Mord steht lebenslang. Nichts anderes steht für Sie in Betracht.“ Der Angeklagte sagt, wie auch in den vorherigen Prozesstagen, nichts. Er blickt nur stumm nach vorne. Die achte Strafkammer am Landgericht Augsburg hat laut Riedel-Mitterwieser überhaupt keinen Zweifel, dass die Tat ablief wie in der Anklage geschildert: Der 35-jährige Mann aus Eritrea hat seinen Landsmann, einen 48-jährigen Familienvater, ermordet. Dafür muss er lebenslang ins Gefängnis. Aber auch nach dem Urteil bleiben Fragen offen.

    Nach Angabe der Anklage war der 35-jährige Asylbewerber Anfang August vergangenen Jahres frühmorgens in das Zimmer des Opfers geschlichen. Opfer und Täter teilten sich das Zimmer in der Affinger Asylunterkunft offiziell. Sie hatten sich aber seit Monaten nicht gesehen, denn inoffiziell wohnte der Täter bei seiner Frau im Affinger Ortsteil Mühlhausen. Laut der Richterin schlief das Opfer zu dem Zeitpunkt. „Er konnte sich weder wehren noch fliehen“, so Riedel-Mitterwieser. Mit einem Tischbein aus massivem Holz, das er sich aus dem Haus seiner Frau mitgenommen hatte, schlug der Angeklagte auf das Opfer ein. Der 48-jährige Familienvater starb wenige Stunden später im Augsburger Klinikum an den schweren Verletzungen.

    Mord in Affinger Asylunterkunft: Motiv bleibt unklar

    Rätselhaft war den ganzen Prozess über, warum der Angeklagte seinen Landsmann erschlagen hatte. Sie hatten sich Jahre zuvor bereits ein Zimmer in einer Asylunterkunft in Hollenbach geteilt und hatten damals nach Aussagen von Zeugen oft gestritten. Dabei ging es beispielsweise darum, ob nachts das Licht im Zimmer an war. Aber dass kleine Streitigkeiten aus der Vergangenheit Grund genug für eine solche Tat waren, schien den Prozessbeteiligten unwahrscheinlich.

    Der Angeklagte äußerte sich während des gesamten Prozesses nicht. Einem psychiatrischen Gutachter gegenüber machte er aber eine Aussage. Diesem sagte der Angeklagte, das Opfer habe ihn häufig beleidigt und sogar einmal mit einem Messer bedroht. Er habe in der Nacht vor der Tat geträumt, das Opfer habe ihn geschlagen. Beim Aufwachen habe er geglaubt, das sei tatsächlich geschehen. Er habe eine Figur gesehen, der er bis zum Asylbewerberheim gefolgt sei. „Das glauben wir Ihnen nicht“, sagt Richterin Riedel-Mitterwieser. Der psychiatrische Sachverständige hatte angegeben, dass der Angeklagte zurechnungsfähig sei und nicht unter Halluzinationen leide.

    Richterin: Mord in Affinger Asylunterkunft war geplant

    Für Riedel-Mitterwieser ist die Aussage des Angeklagten vor dem Gutachter „eine reine Schutzbehauptung“, weil er sich die Tat nicht eingestehen wolle. Sie betont, dass die meisten Zeugen den Angeklagten bei den Streitereien vor Jahren als den Aggressor sahen, der seinen Mitbewohner zum Beispiel durch laute Musik nachts nicht schlafen ließ.

    „Natürlich hat uns auch die Frage beschäftigt: Warum?“, sagt Riedel-Mitterwieser. „Wir können es nicht beantworten.“ Die Frage des Motivs müsse offenbleiben, was aber einer Verurteilung nicht im Weg stehe. Der Mord sei absolut geplant gewesen, so Riedel-Mitterwieser. Die Richterin begründet das damit, dass der Angeklagte fünf Kilometer zu Fuß mit der Tatwaffe zum Asylheim ging und zu einer Uhrzeit ins Zimmer schlich, in der der dritte Zimmerbewohner bereits zur Arbeit gegangen war. „Er fand das Opfer schlafend und alleine vor“, so Riedel-Mitterwieser.

    Mord in Affinger Asylbewerberheim war laut Richterin "Gewaltexzess ohnegleichen"

    Durch den Angriff auf das schlafende Opfer sieht die Richterin klar das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Verteidiger hatte argumentiert, dass Zeugen Stimmen gehört hätten, die auf einen Streit hinweisen könnten, greift die Richterin in ihrer Urteilsbegründung auf. Auf Nachfrage des Gerichts habe der Zeuge von Schmerzenslauten gesprochen. „Das waren die Schreie des Opfers“, so Riedel-Mitterwieser.

    Am Ende ihrer Urteilsbegründung zeigt sich Riedel-Mitterwieser sehr betroffen. „Wir erleben hier viele Fälle“, sagt sie. „Aber einen derartigen Ausbruch von Gewalt haben wir hier auch noch nicht erlebt.“ Es sei ein Gewaltexzess ohnegleichen gewesen, der dem Opfer keinerlei Möglichkeiten ließ, sich zu verteidigen und zu fliehen.

    Verteidigung will gegen das Urteil in Revision gehen

    Die Richterin weist den Angeklagten darauf hin, dass er Revision einlegen kann, sagt allerdings: „Kein Gericht in Deutschland wird Sie hier wegen irgendetwas anderem als wegen Mordes verurteilen.“

    Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Werner Ruisinger, kündigt im Gespräch mit unserer Redaktion an, in Revision zu gehen. „Für mich ist die Heimtücke nicht bewiesen“, so Ruisinger. Wie schon in seinem Plädoyer verweist er auf die Abwehrverletzungen des Opfers und auf die Zeugen, die angegeben hatten, Stimmen gehört zu haben.

    Während des Prozesses war der Bruder des Opfers als Nebenkläger mit im Saal. Seine Anwältin Mandana Mauss betont, dass es in einem solchen Fall Angehörigen helfen könne, am Prozess beteiligt zu sein. „Das Urteil trägt ein Stück zum Rechtsfrieden bei“, so Mauss. Sie hofft, dass ihr Mandant jetzt besser mit dem Tod seines Bruders abschließen kann.

    Mehr zu dem Fall:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden