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Affing: Affinger Weihnachtsmarkt steht wieder auf der Kippe

Affing

Affinger Weihnachtsmarkt steht wieder auf der Kippe

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    Der Weihnachtsmarkt im Affinger Schlosshof ist seit vielen Jahren ein Besuchermagnet.
    Der Weihnachtsmarkt im Affinger Schlosshof ist seit vielen Jahren ein Besuchermagnet. Foto: Josef Abt (Archivbild)

    Vergangenen Dienstag, 26. Oktober, waren sich die acht Vorstandsmitglieder des Weihnachtsmarktvereins alle einig: Der Weihnachtsmarkt im Affinger Schlosshof soll in diesem Jahr endlich wieder stattfinden. Das Hygienekonzept wurde an die kurz zuvor herausgegebenen Regeln angepasst, die Standbetreiber informiert und eine Spülmaschine gekauft, um eine zentrale Spülstation einzurichten. "Wir als Betreiber haben Investitionen getätigt, die Standbetreiber die Ware bestellt", erzählt Vereinsvorsitzender Ewald Lindemeir. Nur wenige Tage später steht die Entscheidung für den

    Weihnachtsmarktverein will Situation nach der Sondersitzung neu bewerten

    Denn am Mittwoch, 3. November, gibt es eine Sondersitzung des bayerischen Kabinetts zur Corona-Lage. Bereits im Vorfeld hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, dass die Corona-Regeln verschärft werden sollen. "Jetzt müssen wir wieder auf die Regelungen warten und die Situation neu bewerten", sagt Lindemeir. Für die ehrenamtlichen Organisatoren und auch die Standbetreiber sei das eine schwierige Situation. Ob es auch für Weihnachtsmärkte schärfere Regelungen geben wird und wenn ja, wie diese aussehen könnten, ist bislang noch unklar - ebenso ob der Weihnachtsmarkt in Affing unter möglicherweise geänderten Bedingungen stattfinden kann. "Wir brauchen Verlässlichkeit", stellt der Vereinsvorsitzende klar. Es sei nicht möglich, eine Veranstaltung zu organisieren, wenn sich alle paar Tage die Regeln dafür ändern.

    Sollten für die Weihnachtsmärkte keine schärferen Corona-Regelungen gelten, will der Verein an seinem Beschluss festhalten. Rund 60 Standbetreiber sollen nach derzeitigen Planungen am 4., 5., 10., 11. und 12. Dezember ihre Waren anbieten. In den bisherigen Regeln war weder eine Zugangsbeschränkung noch Maskenpflicht vorgesehen - mit Ausnahme von den Innenräumen. Auch ein Alkoholausschank war bislang möglich.

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