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Abstimmung: Sozialwahl: Deshalb das Kreuzchen machen

Abstimmung

Sozialwahl: Deshalb das Kreuzchen machen

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    Versichertenberater Peter Schönwälder bringt es auf den Punkt, wobei es beider Sozialwahl ankommt und warum es dabei um die Interessen von jedemEinzelnen geht.   Bild: hum
    Versichertenberater Peter Schönwälder bringt es auf den Punkt, wobei es beider Sozialwahl ankommt und warum es dabei um die Interessen von jedemEinzelnen geht.   Bild: hum Foto: Ronald Hummel

    Aichach-Friedberg In diesen Tagen läuft die Versendung der Unterlagen zu den Sozialwahlen 2017 an. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt und die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Wähler kaum Ein- oder Überblick haben, worum es dabei genau geht und vor allem, welche persönlichen Ansprechpartner vor Ort betroffen sind. Eine dieser Ansprechpartnerinnen ist die Versichertenberaterin Albertine Ganshorn aus Aindling, die im Gespräch mit unserer Zeitung Licht in die Wahl bringt, an der sich nicht weniger als 51 Millionen Versicherte und Rentenempfänger beteiligen können.

    Sie wählen die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund und Saarland sowie der Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner im Gegensatz zur privaten Versicherung ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte ihre Vertreter in diese Parlamente. Konkret werden die Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung sowie die Verwaltungsräte der Ersatzkassen bestimmt.

    In diesen Parlamenten sitzen Vertreter von Versicherten, Rentenempfängern und Arbeitgebern. Sie entscheiden unter anderem darüber, wie die Beiträge verwendet oder wie Renten- und Krankenversicherung durchorganisiert und personell aufgestellt werden. Sie legen auch fest, wie man Vorgaben des Gesetzgebers, etwa bestimmte Leistungen im Pflegebereich, umsetzt, ob Beiträge erhöht oder gesenkt werden und in welchem Umfang Leistungen zu genehmigen sind.

    „Ich habe heuer viel Werbung gemacht. In meinem Umfeld wissen alle, wie wichtig die Wahl ist“, berichtet Albertine Ganshorn. Trotzdem weiß sie, dass viele der Versicherten nichts mit den Namen auf den zwölf Vorschlagslisten anfangen können. Die Sozialwahl sei aber die wichtigste Wahl für alle, die renten- und gesetzlich krankenversichert sind, weil ehrenamtliche Vertreter mit im Verwaltungsrat der Versicherungen sitzen und über wichtige Fragen mit entscheiden.

    Zu den wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung der Rentenversicherung gehört die Wahl der bundesweit rund 4300 ehrenamtlichen Versichertenberater – diese werden also indirekt gewählt und tauchen nicht in den Vorschlagslisten auf. Entscheidend für die Aufstellung von Beratern beispielsweise im Landkreis ist die Wahlbeteiligung – ab einem bestimmten Stimmenanteil setzt eine Liste regional einen Versichertenberater ein. Stünde kein Versichertenberater zur Verfügung, müssten Ratsuchende oder Antragsteller Termine bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben in Augsburg oder bei Außendienstmitarbeitern machen oder über die Stadt die Anträge stellen.

    Albertine Ganshorn ist seit sechs Jahren ehrenamtliche Versichertenberaterin im Landkreis, jetzt stellt sie sich für weitere sechs Jahre unentgeltlich zur Verfügung. Die 64-jährige Sozialpädagogin und Seniorenbeauftragte des Marktes Aindling bekommt immer wieder mit, wie sehr Hilfesuchende die persönliche Beratung vor Ort schätzen. So klärt sie mit den Betroffenen beispielsweise Fragen zu Rentenanträge, zu Reha-Anträgen oder zu fehlenden Schulzeiten. Auch viele Frauen mit 450-Euro-Jobs wenden sich mit ihren Fragen zur Rente an Ganshorn. An ihrem Wohnzimmertisch füllt sie mit den Versicherten zusammen Formulare aus und berät sie. Um für diese Beratung gerüstet zu sein, hat die Aindlingerin eine Ausbildung und mehrere Fortbildungen bei der Rentenversicherung gemacht.

    Die Wahl erfolgt allein per Post, der Briefkasten auf der Straße beziehungsweise in der DHL-Station ist quasi die Wahlurne; das Versenden ist portofrei. Wahlzettel ist der rote Wahlbriefumschlag, in den die ausgefüllten Stimmzettel gesteckt werden. Der Umschlag muss bis spätestens 31. Mai beim Versicherungsträger eingehen. Durch die Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK findet die Wahl für Mitglieder der neuen Barmer erst später statt. Stichtag ist der 4. Oktober.

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