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Exzellenzinitiative: Elf Universitäten erhalten Elitestatus

Exzellenzinitiative

Elf Universitäten erhalten Elitestatus

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    Bundesbildungsministerin Schavan, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner, und Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Wolfgang Maquardt, stellten am Freitag in Bonn die Ergebnisse der Exzellenzinitiative vor.
    Bundesbildungsministerin Schavan, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner, und Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Wolfgang Maquardt, stellten am Freitag in Bonn die Ergebnisse der Exzellenzinitiative vor. Foto: dpa

    Jubel bei den Siegern. Enttäuschung, Kritik, aber auch Selbstkritik bei allen Hochschulen, die es am Freitag bei der Endausscheidung der zweiten sogenannten Exzellenzinitiative nicht geschafft haben. 39 Universitäten aus dem gesamten Bundesgebiet können nun bis 2017 mit zusätzlich 2,7 Milliarden Euro Forschungsgeldern rechnen.

    Elf Universitäten erhalten Elitestatus

    Besonderes Schmuckstück auch dieses zweiten Wettbewerbs war natürlich die Kür der Elite-Universitäten. Neun waren es beim ersten Mal. Elf wurden diesmal ausgewählt. Eine erste Analyse von Aufsteigern und Absteigern zeigt, dass viele Vorurteile nicht zutreffen, die in der Hochschulszene über diese besonders publikumsträchtige, aber auch umstrittene dritte Säule des Förderprogramms kursieren.

    Auch eine Hochschule aus dem Osten - die TU Dresden - kann in den Kreis der forschungsstärksten deutschen Universitäten aufsteigen. Es muss nicht immer nur der Westen sein. Und auch eine Massenhochschule wie Köln kann sich profilieren. Die Universität Bremen hat wegen Spitzenleistungen in der Forschung längst das Image der linken Kaderschmiede von einst abgelegt. Die Deutschland-Karte mit der bundesweiten Verteilung der elf Elite-Unis ist auf den ersten Blick nicht mehr ganz so südlastig wie noch bei der ersten Initiative (2006 bis 2011).

    Karlsruhe scheitert bei Exzellenzinitiative

    Völlig überraschend ist das Ausscheiden des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) aus der Eliterunde. Hinter den drei Buchstaben KIT versteckt sich der 2006 vollzogene Zusammenschluss von Universität und dem außeruniversitären Forschungszentrum Karlsruhe. KIT scheiterte nicht wegen seines von der Fachwelt hochgelobten Zukunftskonzepts. Der Uni war es nicht gelungen, auch in der zweiten Wettbewerbssäule des Programms mit einem Förderantrag für disziplinübergreifende Forschung (Cluster) zu überzeugen. Ohne zweite Säule aber kein Aufstieg in dritte.

    Dabei setzen Forschungspolitik wie Wissenschaftsrat heute gerade auf diese enge Zusammenarbeit von Universität und außeruniversitärer Forschung. Der Auszug der Spitzenforschung aus der Universität, der in den 70er Jahren mit der vermehrten Gründung von neuen Max-Planck-Instituten einsetzte, soll damit ein wenig korrigiert werden.

    Wie geht es nach 2017 weiter?

    Dass die Berliner Humboldt-Universität nunmehr auch in den Kreis der Elite-Hochschulen aufrückte, liegt vor diesem Hintergrund auf der Hand. Bei ihr steht - unabhängig von der Exzellenzinitiative - 2013 die Fusion der vom Land unterfinanzierten Hochschulmedizin Charité und dem vom Bund unterhaltenen Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) an. Angestrebt wird mit viel Bundesgeld ein weltweit sichtbarer "Leuchtturm" der Medizinforschung.

    Doch was kommt nach 2017, wenn die Fördergelder auch aus der zweiten Exzellenzinitiative nach fünf Jahren versiegt sind. Wie geht es weiter mit der Förderung der Spitzenforschung in Deutschland? Bund und Länder wollen keine dritte Initiative. Die Jury-Entscheidung war am Freitag noch nicht verkündet, da diskutierte in einem Nebenraum des Bonner Wissenschaftsministeriums Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) bereits mit einzelnen Länder-Kollegen und Funktionären aus der Wissenschaft. Schavan möchte, dass die neuen Preisträger genauso wie die aus der ersten Runde wenigstens auch zehn Jahre gefördert werden - und nicht nur fünf.

    Schavan schlägt Grundgesetzänderung vor

    Bundesforschungsministerin Schavan hat den Ländern eine Grundgesetzänderung "light" zur Lockerung des erst 2006 mit der Föderalismusreform eingeführten Kooperationsverbotes vorgeschlagen. Durch Einfügung von nur zwei Wörtern ins Grundgesetz soll sicher gestellt werden, dass der Bund künftig nicht nur befristete "Vorhaben" der Wissenschaft - wie etwa Exzellenzinitiative und Hochschulpakt - finanzieren kann, sondern auch "Einrichtungen", und dies dauerhaft.

    SPD und Grünen und vielen Bildungsexperten geht das nicht weit genug. Sie möchten, dass der Bund auch andere Bildungsbereiche fördern kann, wie etwa Ganztagsschulen oder die Einführung der Behinderten-Inklusion an den Schulen. Doch einigen Landes-Politikern vor allem aus dem Süden der Republik geht das wiederum schon zu weit. Sie wollen dem Bund möglichst gar keine Bildungskompetenzen zugestehen - auch wenn ihnen die Schuldenbremse längst im Nacken sitzt.

    2013 ist Wahljahr. Die Chancen für eine Grundgesetzänderung noch vor der Bundestagswahl stehen denkbar schlecht. dpa/AZ

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