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Bahnstreik hat begonnen: Wie finde ich heraus, ob mein Zug heute fährt?

Bahnstreik hat begonnen

Wie finde ich heraus, ob mein Zug heute fährt?

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    Ab heute Abend ist Streik bei der Bahn. Bis Mittwochmorgen legt das Bahnpersonal den Verkehr weitgehend lahm. Was Reisende und Pendler wissen müssen.
    Ab heute Abend ist Streik bei der Bahn. Bis Mittwochmorgen legt das Bahnpersonal den Verkehr weitgehend lahm. Was Reisende und Pendler wissen müssen. Foto: Sven Hoppe (dpa)

    Der Streik der Lokführer hat am Dienstagabend auch Reisende in Bayern getroffen. In den Großräumen München und Nürnberg fielen vereinzelt Züge im S-Bahnverkehr sowie im Regionalverkehr aus, wie eine Sprecherin der Deutschen Bahn mitteilte.

    Von wann bis wann wird bei der Bahn gestreikt?

    Die Lokführer-Gewerkschaft GDL will den Zugverkehr von Dienstagabend an für neun Stunden komplett lahmlegen. Die GDL rief ihre Mitglieder im Tarifstreit mit der Bahn zu einem Streik von Dienstagabend 21 Uhr bis Mittwochmorgen um 6 Uhr auf. Die Bahn fürchtet, dass die Auswirkungen bis Mittwochmittag zu spüren sein werden.

    Welche Strecken sind von dem Streik betroffen?

    Der Streik findet bundesweit und flächendeckend statt. Auch die S-Bahnen sind betroffen und fallen entweder ganz aus oder fahren nur sehr vereinzelt. Laut Bahn wird in München versucht, bei der S-Bahn zumindest einen 60-Minuten-Takt zu fahren.

    Ist auch der Nahverkehr betroffen?

    Ja, auch Pendler trifft der Streik voraussichtlich voll - zumal die Auswirkungen wohl bis Mittwochmittag zu spüren sein werden.

    Darf ich wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommen?

    Nein. Arbeitnehmer müssen trotz des Streiks bei der Bahn pünktlich am Arbeitsplatz sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Streik angekündigt ist und die Verzögerungen im Bahnverkehr absehbar sind. Es gehört dann zu den Pflichten des Arbeitnehmers, sich darauf einzustellen und gegebenenfalls zu Hause früher loszufahren. Machen sie das nicht, droht Beschäftigten im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kann Nachzüglern sogar anteilig den Lohn kürzen.

    Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

    Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

    Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.

    Was passiert mit Reservierungen?

    Die Deutsche Bahn bietet ihren Fahrgästen auch Kulanzregelungen an: Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlosen erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren. Außerdem dürfen Bahnreisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.

    Was ist, wenn ich ein Bahnticket mit Zugbindung habe?

    Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärt die Bahn. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote wie das Schönes-Wochenende- und das Quer-durchs-Land-Ticket sowie reservierungspflichtige Züge.

    Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

    Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.

    Können Bahnfahrer bei einer Verspätung auch von einer Reise zurücktreten?

    Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

    Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

    Das Beschwerdeformular ist in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen einreichen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service-Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.

    Wie finde ich heraus, ob mein Zug fährt oder nicht?

    Die Bahn informiert ihre Kunden aktuell unter www.bahn.de/aktuell. Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk maximal 60 Cent/Anruf) hat das Unternehmen ab Dienstagabend (18 Uhr) eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 geschaltet. Wie die Bahn weiterhin mitteilt, werde sie zusätzlich mehrere hundert Mitarbeiter beim Service-Portal in den Bahnhöfen sowie bei der Reisendeninformation einsetzen.

    Worum geht es den Lokführern?

    Die GDL verlangt fünf Prozent mehr Lohn und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Vor allem aber will sie künftig auch andere Berufsgruppen in Tarifverhandlungen mit der Bahn vertreten.

    drs, dpa, afp, bo

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