Ein 177 Seiten langer Koalitionsvertrag soll die Grundlage für die Neuauflage der GroKo von CDU/CSU und SPD sein. Die SPD-Mitglieder stimmen bis zum 2. März darüber ab. In einer sechsteiligen Serie erklären wir die wichtigsten Inhalte des Vertrags.
Es war eine wichtige Forderung der SPD im Wahlkampf: Es soll nicht mehr möglich sein, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Und im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union taucht das Thema Befristungen auf, allerdings anders als von der SPD angekündigt.
Befristungen werden derzeit in zwei Gruppen unterteilt: solche mit Sachgrund und solche ohne. Im ersten Fall wird jemand eingestellt, weil er eine Schwangere vertreten oder einen kranken Mitarbeiter ersetzen soll. Im Arbeitsvertrag stehe, wen er auf welcher Position vertritt und für wie lange, sagt Anita Christl, die bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben Unternehmen zu Arbeitsrecht berät. Solche Verträge dürfen unendlich oft an eine Person vergeben werden – dann spricht man von Kettenbefristungen. Wird der Arbeitsvertrag befristet, ohne dass dafür ein Grund angegeben wird, darf ein Vertrag innerhalb von höchsten zwei Jahren drei Mal verlängert werden.
GroKo: Sachgrundlose Befristung soll nur noch für 18 Monate möglich sein
Sollte der Koalitionsvertrag Wirklichkeit werden, wollen Union und SPD diese Regelungen ändern. Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten dürfen dann noch 2,5 Prozent ihrer Belegschaft ohne Angabe von Gründen befristet anstellen. Der erste Vertrag darf nur noch einmal verlängert werden und die Befristung insgesamt nur 18 Monate dauern. Auch Kettenbefristungen sollen nicht mehr möglich sein. Für sie möchten die Koalitionspartner einen festen Zeitrahmen setzen: Nach fünf Jahren bei einem Arbeitgeber soll Schluss sein mit den befristeten Arbeitsverträgen. Das Ziel ist es, mehr unbefristete Stellen zu schaffen. Aber haben die Parteien dafür die richtigen Mittel gewählt?
Sollte der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, sind mindestens 400.000 befristete Stellen betroffen. Das geht aus Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Denn im Jahr 2013 – aktuellere Zahlen gibt es nicht – waren in Betrieben, die 75 Mitarbeiter oder mehr hatten, 5,1 Prozent der Beschäftigten ohne Sachgrund befristet angestellt. Insgesamt waren das etwas mehr als 800.000 Menschen. Bei kleineren Betrieben lag der Anteil bei 2,7 Prozent. Aber werden alle diese Verträge in unbefristete Arbeitsplätze umgewandelt?
400.000 befristete Verträge wären von der Regelung betroffen
„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was die Regel bewirkt: Die Stellen werden durch Zeitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Werkverträge ersetzt. Die verbleibenden Mitarbeiter müssen mehr arbeiten, die Verträge werden in Befristungen mit Sachgrund umgewandelt. Und es wird mehr unbefristete Verträge geben, aber nicht im erhofften Umfang“, sagt IAB-Forscher Christian Hohendanner. Die Bezeichnung „sachgrundlos“ gaukle vor, dass der Arbeitgeber keinen Grund für die Befristung habe. „Viele Unternehmen wählen diese Variante aber nur, weil sie mehr Rechtssicherheit bietet“, sagt er. „Denn über einen Sachgrund kann man vor Gericht gut streiten.“ Und so lautet sein Urteil zum Vertrag: Es werden die falschen Maßnahmen ergriffen, die nur zu mehr Bürokratie führen.
Und wie wird der Vorstoß in der Region bewertet? Im Bereich der IHK Schwaben gibt es etwa 1100 Betriebe mit 75 oder mehr Beschäftigen. IHK-Mann Peter Lintner sagt: „Der Koalitionsvertrag nimmt ihnen Flexibilität und schränkt sie ein.“ Denn die Möglichkeit, Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen, erleichtere es Betrieben, Mitarbeiter einzustellen – etwa weil sie viele Aufträge haben, aber nicht genau wissen, wie es in der Zukunft aussieht. „Man muss auch sehen, dass viele befristete Verträge in feste Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden“, sagt Lintner. Arbeitsmarktforscher Hohendanner bestätigt das.