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Neues Ökostrom-Gesetz: Was sich ab 1. August bei Solaranlagen ändert

Neues Ökostrom-Gesetz

Was sich ab 1. August bei Solaranlagen ändert

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    Rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen gibt es in Deutschland. Jetzt ändern sich abermals die Bedingungen.
    Rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen gibt es in Deutschland. Jetzt ändern sich abermals die Bedingungen. Foto: Sibylle Seidl-Cesare

    Monatelang hat die Politik um eine Reform der Ökostrom-Förderung gerungen. Am 1. August soll jetzt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Wir erklären, was das für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bedeutet – und ob es sich noch lohnt, in eine neue Anlage zu investieren.

    Wie viel Vergütung bekomme ich künftig, wenn ich eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiere und Strom ins Netz einspeise?

    Für kleine Dachanlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt gibt es im August 2014 beispielsweise eine Einspeisevergütung von 12,75 Cent pro Kilowattstunde, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft, kurz BSW. Der Betrag ist dann zwanzig Jahre lang garantiert. Die Vergütungssätze für neue Anlagen werden jeden Monat neu berechnet. Sie sinken aber langsamer als bisher. Dies ist eine kleine Verbesserung.

    Wie stark sinkt die Vergütung für Neuanlagen?

    Hier gilt das Prinzip des „atmenden Deckels“, berichtet der Verband. Wächst die Nachfrage nach Solarstromanlagen schneller als erwünscht, wird die Förderung für Neuanlagen auch schneller gesenkt. Schrumpft der Markt dagegen, dann sinkt die Förderung langsamer – oder wird zeitversetzt sogar angehoben. So geht zum Beispiel bei einem Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen in Deutschland von 2,4 bis 2,6 Gigawatt der Fördersatz für Neuanlagen künftig nur halb so schnell zurück wie bisher. Statt um 1 Prozent sinkt die Vergütung dann nur um 0,5 Prozent.

    Stimmt es, dass künftig eine „Sonnensteuer“ anfällt, wenn man den Strom der Photovoltaik-Anlage selbst verbraucht?

    Ja. Dies ist für neue Anlagen ab 10 Kilowatt Leistung der Fall. „Hier handelt es sich um Anlagen auf Bauernhöfen, Mietshäusern oder im Kleingewerbe“, erklärt BSW-Sprecher David Wedepohl. Wer seinen Solarstrom aus einer neuen Anlage selbst nutzt, um beispielsweise seine Elektrogeräte damit zu betreiben, muss darauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll gleitend erfolgen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent fällig, bis Ende 2016 dann 35 Prozent und ab 2017 die vollen 40 Prozent. Was wichtig ist: „Nach allem, was wir wissen, machen alle Anlagen diese Steigerung mit – auch jene, die nach dem 1. August dieses Jahres installiert werden“, betont Wedepohl.

    Gilt die „Sonnensteuer“ auf den Eigenverbrauch auch für meine kleine Anlage?

    Nein. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt – typisch für Eigenheime – sind von der Abgabe ausgenommen. Auch das ist eine gute Nachricht: Zeitweise war nämlich anderes geplant.

    Lohnt sich die Investition in eine neue Anlage überhaupt noch?

    Für Eigenheimbesitzer lohne sich die Investition in der Regel immer noch, wenn man die Photovoltaik-Anlage als „Stromsparmodell“ nutzt, also einen großen Teil des selbst erzeugten Stroms auch selbst verbraucht, berichtet der Verband. Nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist. „Die Technologie ist inzwischen so preisgünstig geworden, dass es sich lohnt, möglichst viel Solarstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen“, sagt Sprecher Wedepohl. Rentabel könnten zudem Solarkollektoren für Warmwasser oder die Unterstützung der Heizung sein. Die meisten Eigenheimdächer bieten Platz für Solarzellen und Kollektoren. Aber aufgepasst! Pauschale Aussagen sind schwierig. Ob sich eine Investition rechnet, und wenn ja, welche, muss immer für den Einzelfall berechnet werden, sagen Fachleute.

    Was passiert, wenn ich meine bestehende Anlage saniere? Muss ich dann plötzlich die „Sonnensteuer“ zahlen?

    Prinzipiell nicht. Die rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz, berichtet der Verband. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gelte auch bei Modernisierungen oder einem Ersatz von Modulen, wenn zum Beispiel Schäden durch Hagel repariert werden müssen. Wichtig sei aber: Die Anlagenleistung darf durch die Sanierung um höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Sonst wird die Abgabe auf den Eigenverbrauch fällig.

    Was ändert sich für Mieter?

    Nutzten Mieter früher Sonnenstrom vom Dach ihres Mietshauses, bekamen sie 2 Cent Rabatt auf die Ökostrom-Umlage. Dies entfällt künftig, bedauert der BSW. Damit würden Mieter, die hundert Prozent der Umlage zahlen, schlechter gestellt als Eigentümer, die weniger zahlen.

    Was ändert sich für große Anlagen?

    Für sehr große neue Solarstromanlagen ab 500 Kilowatt Leistung – ab 2016 ab 100 Kilowatt – führt die Bundesregierung eine Pflicht zur Direktvermarktung ein. Die Betreiber müssen ihren Strom selbst verkaufen, erhalten aber eine Marktprämie.

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