Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Deutsche Bahn: Verspätungen: Bahn zahlt 40 Millionen Euro an ihre Kunden

Deutsche Bahn

Verspätungen: Bahn zahlt 40 Millionen Euro an ihre Kunden

    • |
    • |
    Die deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme von 40 Millionen Euro wegen Verspätungen an ihre Kunden gezahlt.
    Die deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme von 40 Millionen Euro wegen Verspätungen an ihre Kunden gezahlt. Foto: Ole Spata (dpa)

    So viel Geld hat die Deutsche Bahn noch nie an ihre Kunden gezahlt: Im vergangenen Jahr musste das Unternehmen einen Gesamtbetrag von 40 Millionen Euro wegen verspäteter oder ausgefallener Züge zahlen. Das bestätigte eine Bahn-Sprecherin am Samstag. Insgesamt wurden demnach 1,3 Millionen Fahrgäste entschädigt. In 3500 Fällen sei eine Schlichtungsstelle angerufen worden - in 88 Prozent der Fälle habe diese im Sinne des Kunden entschieden.

    Urteil: Bahn muss auch bei Verspätungen wegen Hochwasser zahlen

    Im vergangenen Jahr war es wegen Stürmen und des schweren Hochwassers im Sommer zu vielen Verspätungen und Zugausfällen bei der Bahn gekommen. Rund 94 Prozent aller Züge erreichten nach Unternehmensangaben mit einer Verspätung von weniger als sechs Minuten den Bahnhof.

    Die Bahn zahlt bei Verspätungen wegen Unwetters, Hochwassers oder Streik nach eigenen Angaben seit langem aus Kulanz Entschädigungen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende September ist sie dazu auch rechtlich verpflichtet. Die Richter hatten entschieden, Bahngesellschaften müssten - anders als Fluggesellschaften, Bus- oder Schiffsunternehmen - auch bei höherer Gewalt Entschädigungen leisten. In einer Umfrage der Bahn zum "Fahrgastrechteprozess" äußerten sich vier von fünf Kunden zufrieden damit, ergänzte die Sprecherin.

    Bei Verspätung: Bahn-Kunde darf höherwertigeren Zug nehmen

    Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet, und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen, auch einen höherwertigen. AZ/afp

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden