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Landgericht Augsburg: Prozess um Hamburger Reederei: Kapitäne gehen vor Gericht unter

Landgericht Augsburg

Prozess um Hamburger Reederei: Kapitäne gehen vor Gericht unter

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    Das Landgericht Augsburg hat zwei Kapitäne aus Hamburg schuldig gesprochen.
    Das Landgericht Augsburg hat zwei Kapitäne aus Hamburg schuldig gesprochen. Foto: Daniel Reinhardt/Archiv (dpa)

    Für drei Hochseeschlepper der Hamburger Reederei Harms Bergung, getauft auf so kraftstrotzende Namen „Taurus“, „Janus“ und „Ursus“, ist der Kaufpreis um zwei Millionen Euro nach oben manipuliert worden. Zum Schaden für die Kapitalanleger. Eine Strafkammer des Augsburger Landgerichts hat jetzt Michael Albrecht und Klaus-Dieter Mayer, zwei Hamburger Kapitäne, der besonders schweren Untreue schuldig gesprochen. Beide wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Statsanwalt hatte eine mehr als dreijährige Haftstrafe beantragt. Jeder Angeklagte muss außerdem ein Bußgeld von 400.000 Euro zahlen.

    Kapitäne standen in Augsburg vor Gericht

    Dass die Reeder nicht in Hamburg, sondern in Augsburg vor Gericht standen, hängt mit Korruptionsvorwürfen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Ferrostaal AG zusammen, eine frühere Tochter des MAN-Konzerns. Der Essener Anlagenbauer hat 2000 in Griechenland und 2003 in Portugal Bestechungsgelder von insgesamt 62 Millionen Euro gezahlt. Das ehemalige Vorstandsmitglied Johann-Friedrich Haun und ein Prokurist sind deswegen zu zweijährigen Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt worden. Ferrostaal war auch Miteigentümer der Cuxhavener Werft, wo die Schlepper ab 2006 gebaut worden sind. 2011 wurde ein leitender

    Reederei: Clevere Geschäftsidee, aber kein Geld

    2001 hatten die Kapitäne die kleine, alteingesessene Reederei aus der Insolvenz aufgekauft. Mit einer cleveren Geschäftsidee, nur fehlte ihnen das Geld dazu. Mit leistungsstarken Schleppern, die deutlich mehr als 200 Tonnen Zugkraft haben, wollten sie den Holländern und Norwegern auf den Weltmeeren Paroli bieten. Eine Geschäftsidee, die vielen Vermögenden an Nord- und Ostsee gefiel, ist doch bis heute der Gewinn aus Beteiligungen an Schiffsfonds steuerfrei – allerdings können Verluste nicht abgesetzt werden, wenn es mal schlecht läuft. Für jeden Schlepper wurden Einschiffsgesellschaften als GmbH & Co. KG gegründet. Sowohl Albrecht wie Mayer beteiligten sich an jedem Schlepper mit 750.000 Euro. Was die Anleger nicht wussten, es war ihr Geld, mit dem die Neu-Reeder ihre Einlage finanzierten. Denn die Mützelfeldtwerft in Cuxhaven hatte weisungsgemäß die Schiffe um zwei Millionen Euro teurer gemacht. So floss ein Teil des Kaufpreises auf die Privatkonten beider Kapitäne.

    Augsburger Urteil fällt relativ milde aus

    Die 11. Strafkammer ist mit den jetzt verhängten Bewährungsstrafen deutlich unter dem Ersturteil geblieben. Vor zwei Jahren waren Albrecht und Mayer noch zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile jedoch auf. Anders als der Staatsanwalt und die Richter der Vorinstanz hat das Gericht die angeklagten Reeder vom Vorwurf freigesprochen, sie seien „mit hoher, krimineller Energie“ vorgegangen. „Auch haben wir keine Schmiergeldzahlungen im klassischen Begriff feststellen können“, sagte Vorsitzender

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