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Deutsche Bahn: Streik der Lokführer: Was Bahnreisende jetzt wissen sollten

Deutsche Bahn

Streik der Lokführer: Was Bahnreisende jetzt wissen sollten

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    Kommende Woche drohen wieder Streiks im Bahnverkehr.
    Kommende Woche drohen wieder Streiks im Bahnverkehr. Foto: Sven Hoppe (dpa)

    Noch an diesem Montag will sich die Lokführer-Gewerkschaft GDL zum laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn äußern. Eine im Laufe des Tages angekündigte Mitteilung soll Aufschluss darüber geben, ob Bahnreisende nun mit Streiks rechnen müssen oder nicht. "Streiks sind durch die dauerhafte Blockadehaltung der DB sehr wahrscheinlich", hatte die Gewerkschaft im Vorfeld verkündet.

    Die GDL verlange neben fünf Prozent mehr Lohn zugleich zwei Stunden weniger Arbeitszeit und "weitere zwei Dutzend Forderungen - alles zusammen rund 15 Prozent", sagte Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber der Bild am Sonntag. "Das ist utopisch und unerfüllbar." Trotz der verfahrenen Situation hofft die Bahn auf baldige Verhandlungen. "Wenn es nach uns geht, sitzen wir morgen am Verhandlungstisch", sagte Weber.

    Wann und wo Zugverbindungen ausfallen, blieb zunächst offen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

    Worum geht es den Lokführern?

    Die GDL verlangt fünf Prozent mehr Lohn und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Vor allem aber will sie künftig auch andere Berufsgruppen in Tarifverhandlungen mit der Bahn vertreten.

    Ab wann wollen die Lokführer streiken?

    Das ist noch nicht endgültig raus. Bevor ein konkretes Streikdatum genannt wird, will die GDL über das lange Wochenende das neue Angebot der Bahn prüfen und dann detailliert dazu Stellung nehmen. Laut Gewerkschaftsboss Claus Weselsky sollen die Streiks nicht flächendeckend ausfallen, sondern der Druck stufenweise erhöht werden. Es werde aber nicht beispielsweise über mehrere Tage hinweg gestreikt, um die Kunden nicht zu überfordern. Die GDL werde die Streiks zudem "rechtzeitig ankündigen", so Weselsky.

    Wie reagiert die Deutsche Bahn auf die Streikankündigung?

    Die Deutsche Bahn bereitet sich mit einem "Notfallplan" auf drohende Zugausfälle vor. Ziel sei es, so viele Fahrgäste wie möglich an ihr Ziel zu bringen und viele Züge fahren zu lassen, sagte ein Bahnsprecher. "Das Konzept beinhaltet die Erstellung von Notfahrplänen und Informationskonzepten. Auch Busersatzverkehr, soweit möglich, soll eingesetzt werden." Führungskräfte und Verwaltungsmitarbeiter sollten als Info-Kräfte für gestrandete Reisende eingesetzt werden. 

    Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

    Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

    Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.

    Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

    Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.

    Können Bahnfahrer bei einer Verspätung auch von einer Reise zurücktreten?

    Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

    Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

    Das Beschwerdeformular ist in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen einreichen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service-Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung. drs, dpa, afp

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