Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Bausparverträge: LBS kündigt 26.000 alte Verträge - Kritik von Verbraucherschützern

Bausparverträge

LBS kündigt 26.000 alte Verträge - Kritik von Verbraucherschützern

    • |
    Seit geraumer Zeit versuchen Finanzinstitute, Kunden aus hoch verzinsten Bausparern zu drängen.
    Seit geraumer Zeit versuchen Finanzinstitute, Kunden aus hoch verzinsten Bausparern zu drängen.

    In Zeiten, in denen Tages- und Festgeld nur mickrige Zinsen abwerfen, ist es für viele Sparer eine attraktive Geldanlage: Die Rede ist von alten Bausparverträgen, auf die Verbraucher mitunter noch drei oder vier Prozent Sparzins bekommen. Zu solch guten Konditionen kann man sein Geld derzeit kaum anlegen – vor allem nicht so sicher.

    Alte Bausparverträge sind Bausparkassen Dorn im Auge

    Den Bausparkassen aber scheinen die alten Verträge ein Dorn im Auge zu sein. Die Zinsen am Kapitalmarkt sind im Keller. Entsprechend schwer tun sich die Institute, die hohen Zinsen zu erwirtschaften. Und so versuchen immer mehr Unternehmen, die teuren Altlasten loszuwerden. Wüstenrot etwa hat im vergangenen Jahr 15000 Verträge gekündigt mit dem Verweis, diese seien „überspart“. Je nach Vertrag ist das der Fall, wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt.

    LBS Bayern verschickt 26.000 Kündigungen

    Die LBS Bayern geht nun einen Schritt weiter: Sie hat in den vergangenen Wochen 26.000 Kündigungsschreiben verschickt. Zur Begründung heißt es: Der Bausparvertrag sei seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif und der Kunde habe kein Darlehen abgerufen. Die LBS mache daher mit Wirkung zum Mai 2015 von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch – nach § 489, Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Kunden könnten sich ihr Geld auszahlen lassen, in einen anderen Tarif wechseln – oder bis Mai 2015 noch ein Darlehen in Anspruch nehmen.

    Dass Verbraucherschützer dieses Vorgehen kritisieren, versteht man bei der LBS nicht. „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht rechtlich sicher“, sagt Sprecher Joachim Klein. Schließlich gehe es darum, „die Balance im System“ wiederherzustellen. „Bausparen ist Zwecksparen“, sagt Klein. „Erst wird der Bausparvertrag angespart – in der Regel auf 40 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Dann kann über den restlichen Betrag ein Bauspardarlehen mit einem garantierten Zins in Anspruch genommen werden.“

    Das Problem ist nur: Wer heute ein Haus baut, muss dafür nicht mehr auf seinen Bausparvertrag zurückgreifen. Denn in der Regel sind die Konditionen am Kapitalmarkt besser als der vor Jahren abgesicherte Darlehenszins. Stattdessen nutzen viele Kunden ihren gut verzinsten Vertrag vielmehr als Sparanlage. Aus Sicht der LBS Bayern ist das aber nicht zulässig. Sprecher Klein sagt: „Der Kunde hat sich damit nicht für den originären Zweck seines Bausparvertrags entschieden.“

    Kritik von Verbraucherschützern

    Verbraucherschützer Niels Nauhauser beobachtet seit geraumer Zeit, mit welchen Methoden Finanzinstitute versuchen, Verbraucher aus hoch verzinsten Verträgen zu drängen. Dass Bausparkassen einen seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Vertrag kündigen, sei eine von vielen Maschen, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Doch die Rechtslage ist nicht so klar, wie die Bausparkassen behaupten.“ Seiner Meinung nach kann sich die LBS Bayern nicht auf den besagten Paragraf im BGB beziehen. Dieser greife erst, wenn der Bausparvertrag erfüllt ist – also die Bausparsumme erreicht ist oder das Darlehen voll ausgezahlt wurde. „Hier gelten die Regeln eines laufenden Vertragsverhältnisses“, sagt Nauhauser.

    Doch der Verbraucherschützer räumt ein, dass der Verweis auf eine rechtliche Grauzone dem einzelnen Kunden wenig hilft. So sieht das auch seine Kollegin Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern: „Was fehlt, ist ein übergeordnetes Urteil des Bundesgerichtshofs.“ Sie rät Betroffenen, einen Ombudsmann einzuschalten (www.schlichtungsstelle-bausparen.de, Tel. 030/590091500). Denn nur, wenn sich viele Betroffene an die Schlichtungsstelle wenden, steige auch der Druck auf die Bausparkasse. Wer darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung habe oder die Kosten eines Verfahrens selber tragen könne, sollte sich Rat bei einem Anwalt holen, empfehlen beide Finanzexperten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden