Ab 1. Januar können Kunden den Kaminkehrer frei wählen. Damit haben Kaminkehrer künftig keinen geschützten Kehrbezirk mehr. Sie müssen sich auf Konkurrenz einstellen. Schornsteinfeger dürfen dann in Gebieten ihrer Kollegen arbeiten und ihre Dienste in ganz Deutschland anbieten. Wettbewerber können auch aus dem Ausland kommen oder weitergebildete Heizungsbauer beziehungsweise Installateure sein.
Rund 350 Kaminkehrer gibt es derzeit in Schwaben
In Schwaben gibt es etwa mehr als 180 Kehrbezirke und rund 350 Kaminkehrer, die derzeit noch „automatisch und regelmäßig kommen, um die Arbeiten zu machen“. Darauf verweist Erwin Kastenmayer, Obermeister der Kaminkehrerinnung Schwaben. Sie kehren den Kamin oder messen die Abgaswerte der Heizung. Ab 2013 kann der Kunde seinen Schornsteinfeger dann frei wählen, muss aber auch dafür sorgen, dass der immer fristgerecht ins Haus kommt. Der Kunde muss dem Bezirkskaminkehrermeister Belege der ausgeführten Arbeiten zukommen lassen. Sonst könnte im Extremfall sogar ein Bußgeld drohen.
Ob die Öffnung des Kaminkehrermarktes zu sinkenden Preisen führt, wird sich zeigen. Kaminkehrermeister Kastenmayer sieht dafür keinen Spielraum: „Die Abgasmessung an einer Heizung kostet gerade mal zehn Euro in einem Rhythmus von zwei bis drei Jahren.“ Bei Kaminen, die mit Holz beheizt werden, fallen für das Kehren 25 Euro pro Termin an. Bisher haben Kaminkehrer auch feste Touren: „Wenn ich nur ein Haus anfahre, muss ich anders kalkulieren. Das macht es womöglich teurer“, sagt Kastenmayer. Dennoch geht Gerold Happ, Rechtsexperte vom Verband Haus & Grund Deutschland, davon aus, „dass es günstiger wird“.
Für hoheitliche Tätigkeiten bleiben Kaminkehrer zuständig
Bis Jahresende erhalten Heizungsbesitzer einen „Feuerstättenbescheid“ mit allen nötigen Arbeiten von ihrem Bezirkskaminkehrermeister. Für „hoheitliche Tätigkeiten“ bleibt dieser aber auch ohne Monopol zuständig: so für die Feuerstättenschau, bei der der Brandschutz überprüft wird, sowie zur Abnahme neu eingebauter Schornsteine, Heizungen und Kaminöfen.
Manche Kaminkehrer bieten ihren Kunden zeitlich befristete Verträge für die weitere Zusammenarbeit an. Davon rät Haus & Grund-Rechtsexperte Happ ab: „Ich würde den Bescheid abwarten und die Arbeiten dann frei vergeben.“ Auch die Sicherheit im Haus sieht er trotz der Marktöffnung gewährleistet: „Nur wer befähigt ist, wird zugelassen.“ So benötigen Heizungsbauer oder Installateure 40-stündige Weiterbildungen, um kehren oder messen zu dürfen. Kaminkehrer Kastenmayer versteht aber, dass Kollegen von ihm Verträge mit Kunden abschließen, „um Planungssicherheit zu bekommen. Und es wird ja niemand gezwungen.“
Schornsteinfegergesetz wurde bereits 2008 durch EU gelockert
Das Schornsteinfegergesetz war bereits 2008 auf Druck der EU gelockert worden: Seither dürfen ausländische Kaminkehrer hier ihre Dienste anbieten, was wegen der weiten Anfahrt aber nicht rentabel ist. „Wir hatten nur ein paar solcher Fälle“, sagt Kastenmayer. Ab 2013 gibt es zudem freie Kaminkehrermeister. Starke Konkurrenz aus dem eigenen Fach erwartet Kastenmayer aber nicht: „Da müsste man in einen Markt rein, wo der Bezirkskaminkehrermeister etabliert ist.“
Chancen in bestimmten Bereichen sieht Wolfgang Schwarz, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern: „Für die Mehrheit unserer Betriebe sind nur die Messungen an Heizungen interessant.“ Schwarz, dessen Verband in Bayern knapp 5000 Betriebe vertritt, erwartet „keine großen Verschiebungen zwischen den Tätigkeiten von Kaminkehrern und Heizungsbauern“.
Kastenmayer, der als Kaminkehrermeister nach Lehrgängen Heizungen einbauen dürfte, schränkt ebenso ein: „Die Innung fördert nicht den Eingriff ins andere Gewerk, sondern sagt: Macht das, was ihr macht, gescheit.“ Bisher behielten die Kaminkehrer ihren Bezirk bis zum Ruhestand.
In Zukunft sind sie „Bevollmächtigte“ und müssen sich alle sieben Jahre neu für ihr Gebiet bewerben. Für den Zuschlag brauchen die Glücksbringer dann nicht Fortuna, sondern Punkte.