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Abzocke im Internet: Inkasso-Anwältin muss Opfer Schadensersatz zahlen

Abzocke im Internet

Inkasso-Anwältin muss Opfer Schadensersatz zahlen

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    Bild: Ulrich Wagner
    Bild: Ulrich Wagner Foto: Ulrich Wagner

    Abzocker im Internet sind eine Plage. Doch jetzt hat ein Gerichtein Machtwort gesprochen: Eine Anwältin, die für einen dubiosen Dienst Geld eintreiben wollte, muss ihrem Opfer Schadensersatz bezahlen.

    Seit gut vier Jahren machen Abzocker mit Abo-Fallen das Internet unsicher. Der Trick: Die Täter stellen eine Webseite ins Netz, auf der sie Dienstleistungen - Routenplaner, Computerprogramme, IQ-Tests, Horoskope und anderes - anbieten. Um den Dienst nutzen zu können, soll man "nur" seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben.

    Dass die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, verstecken die Betreiber im Kleingedruckten, im Fließtext oder in ihren AGB.

    Tag für Tag fallen tausende Menschen auf die Masche herein. Und wer die fragwürdigen Rechnungen nicht bezahlt, wird unter Druck gesetzt. Erst kommt die Rechnung, dann folgen Mahnungen, schließlich flattern Droh-Briefe von Inkasso-Firmen und Inkasso-Anwälten ins Haus.

    Obwohl Verbraucherzentralen einhellig raten, in solchen Fällen trotzdem nicht zu bezahlen, knicken viele Betroffene ein: Unter dem Druck des "Inkasso-Stalkings" überweisen sie die geforderten Summen.

    Nicht so ein Opfer aus dem Raum Karlsruhe. Der Mann war auf die Seite geburtstags-infos.de hereingefallen. Er weigerte sich zu bezahlen, bekam Post von einer Inkasso-Anwältin - und ging zusammen mit seinem Rechtsanwalt Benedikt Klas zum Gegenangriff über: Er verklagte die Inkasso-Anwältin auf Schadensersatz.

    Das Amtsgericht Karlsruhe gab dem Mann Recht. Die Richterin kam zum Schluss, dass die Geburtstags-Seite wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises offensichtlich darauf ausgelegt sei, "Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Daher gebe es keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer - und damit auch keine Zahlungspflicht.

    Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, wertete das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 - Az. 9 O 93/09) als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug". Sie müsse dem Betroffenen daher Schadensersatz bezahlen - nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro wurden der Inkasso-Anwältin auferlegt.

    Der erfolgreiche Anwalt Benedikt Klas sprach gegenüber Augsburger Allgemeine Online von einem Urteil mit Signalwirkung: "Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen", sagte er. Zudem hätten es Gerichte jetzt einfacher. Wenn sie über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.

    Der nächsten Prozess gegen Internet-Abzocker steht für Anwalt Klas übrigens schon an. Anfang September geht er direkt gegen eine Firma vor, die Verbraucher im Internet abzocken wollte. Sascha Borowski

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