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Verkehr: Freude am Mietwagen: Darauf sollten Sie beim Buchen achten

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Freude am Mietwagen: Darauf sollten Sie beim Buchen achten

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    Grenzenloser Fahrspaß auch im Urlaub - der Mietwagen macht's möglich.
    Grenzenloser Fahrspaß auch im Urlaub - der Mietwagen macht's möglich. Foto: holidayautos, dpa

    Endlich Urlaub. Für viele gehört zur großen Freiheit ein Mietwagen. Damit jedoch im Nachhinein kein abenteuerlicher Rechtsstreit mit der

    Soll ich den Mietwagen von zu Hause aus oder vor Ort buchen?

    Am klügsten ist es, von zu Hause aus zu buchen, rät Katrin Müllenbach-Schlimme, Touristik-Expertin vom ADAC in München. Über Vergleichsportale im Internet findet sich bequem das passende Angebot. Bei Problemen hat man immer einen deutschen Ansprechpartner.

    Wie muss der Mietwagen versichert sein?

    Müllenbach-Schlimme rät, Vollkasko-Versicherungen stets ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Allerdings sind die Gebühren dafür häufig sehr hoch, warnt die Augsburger Anwältin für Reiserecht, Manuela Vogg. Glas- und Reifenschäden sowie an Dach- und Unterboden sind häufig nicht im Vollkaskoschutz inbegriffen und kosten zusätzlich. Besonders in Ländern mit schlecht ausgebauten Straßen, etwa in Nordafrika aber auch Spanien oder Griechenland, sind diese Extraversicherungen dennoch sinnvoll. Schäden im Innenraum oder der Verlust des Autoschlüssels sind nicht abgedeckt. Die Versicherung zahlt auch dann nicht, wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat, weil er etwa alkoholisiert gefahren ist. Bei Haftpflichtversicherungen lohnt es sich nicht, zu sparen, meint Vogg. Die Mindestdeckungssumme sollte wenigstens 500000 Euro betragen. Darauf sollte man bei Vertragsabschluss bestehen.

    Welche Tank- und Kilometerregelungen sind sinnvoll?

    Was das Tanken betrifft, hat Touristik-Expertin Müllenbach-Schlimme einen einfachen Tipp parat: „Voll holen – voll wieder bringen.“ Alle anderen Varianten seien Kalkulationsmodelle, bei denen fast immer der Vermieter zusätzlich abkassiert. Ähnliches gilt für die Kilometerpauschale. Zu knapp bemessene Rechenspiele können schnell die Urlaubsstimmung vermiesen. „Ich würde schauen, dass ich Kilometerbegrenzungen umgehen kann“, sagt Müllenbach-Schlimme.

    Was sollte ich beachten, wenn ich den Mietwagen abhole?

    Ehe man vom Hof des Autoverleihers losbraust, lohnt es sich, den Wagen eingehend auf Sicherheitsmängel und Schäden zu überprüfen. Alle Beulen und Kratzer sollten im Beisein des Vermieters festgestellt und im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden, wie Manuela Vogg empfiehlt. Fotos können als zusätzlicher Beweis hilfreich sein. Zudem ist es ratsam, Scheibenwischer, Licht und Blinker auf ihre Funktionsfähigkeit zu testen und zu prüfen, ob die Reifen ausreichend Profil haben. Sinnvoll sei es auch, so Vogg, das Auto während der Öffnungszeiten der Mietwagenfirma im Beisein eines Zeugen zurückzugeben. „Lassen Sie sich von einem Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass Sie das Auto in einwandfreiem Zustand zurückgebracht haben.“ Hat es im Urlaub gekracht, sollte unbedingt die Polizei angerufen und von den Beamten ein Unfallbericht erstellt werden, raten die Experten von finanztip.de. Der Mietwagenanbieter vor Ort müsse sofort informiert werden. Zur Sicherheit kann man zusätzlich noch selbst ein kurzes Unfallprotokoll anfertigen und Fotos machen. Nach einem Unfall besteht Anspruch auf einen Ersatzwagen.

    Was muss ich bei Zusatzleistungen beachten?

    Alle Extras kosten in der Regel auch zusätzlich. Welche Leistungen der Vermieter als inklusive ausweist, hängt allein von ihm ab. „Man sollte bei Vertragsabschluss immer darauf achten, was alles im Preis inbegriffen ist, sonst kommt hinterher das böse Erwachen“, sagt Reiserechtsexpertin Vogg. In Kleinwägen kann die Klimaanlage als Zusatz berechnet werden. Gibt es weitere Fahrer, müssen die auf jeden Fall mit angegeben werden – sonst sind sie nicht versichert. Ein Zusatzfahrer kostet finanztip.de zufolge meist zwischen fünf und 15 Euro am Tag. Möglicherweise ist in diesem Fall ein Angebot günstiger, bei dem direkt ein Zusatzfahrer inklusive ist.

    Ich will den Mietwagen an einem anderen Ort abgeben als dem, an dem ich ihn angemietet habe. Worauf muss ich achten?

    Damit ist meist ein Preisaufschlag verbunden. Müllenbach-Schlimme mahnt, zu beachten, dass es zusätzliches Geld kosten kann, wenn dabei Ländergrenzen überschritten werden. Hier lohnt es sich, vorab zwischen den verschiedenen Anbietern zu vergleichen.

    Wie komme ich wieder an meine Kaution?

    „Mittlerweile ist es Standard, die Kaution mittels einer Kreditkarte zu hinterlegen“, sagt Müllenbach-Schlimme. Hierbei wird je nach Fahrzeuggruppe lediglich eine Kaution „geblockt“. Die Höhe der geblockten Kaution sollte in den Mietbedingungen aufgeführt sein. Der Vermieter greift nur im Schadensfall darauf zurück. „Fordern Sie nach der Rückgabe den unterschriebenen Beleg zurück“, sagt Vogg.

    Welche Regelungen gelten für Stornogebühren?

    Bis 48 oder 24 Stunden vor der Inanspruchnahme des Wagens sind Stornierungen meist kostenlos. Danach gelten die jeweiligen Bestimmungen des Mietwagenanbieters. Das kann unter Umständen der volle Mietpreis sein. Vogg rät, die Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen.

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