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Gesetzesänderungen: Das ändert sich im März 2017 in Deutschland

Gesetzesänderungen

Das ändert sich im März 2017 in Deutschland

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    Im März 2017 gibt es für Verbraucher mehrere Änderungen zu beachten.
    Im März 2017 gibt es für Verbraucher mehrere Änderungen zu beachten. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Mehrere Änderungen kommen im März 2017 auf die Menschen in Deutschland zu. Hier eine aktuelle Übersicht, was Neues auf uns zukommt.

    Rauchverbot im Wald gilt ab 1. März

    Raucher aufgepasst: Ab 1. März gilt wie jedes Jahr wieder Rauchverbot im Wald. Gerade im Frühjahr, wenn Gras und Gehölzer sehr trocken sind, steigt die Waldbrandgefahr stark an. Wer dabei ertappt wird, dass er im Wald Zigaretten raucht oder Feuer macht, muss mit Geldstrafen rechnen.

    Keine kostenlosen Postfächer mehr ab 1. März

    Wer künftig seine Briefe aus einem Postfach holt, muss dafür zahlen. Ab dem 1. März kassiert die Deutsche Post von Privatkunden und Gewerbetreibenden eine Gebühr von 19,90 Euro pro Jahr für die Nutzung eines solchen Postfaches. Bisher müssen Kunden für die Einrichtung nur einen Einmalbetrag von 15 Euro bezahlen. Die Post hatte die Änderungen bereits zum Jahresanfang mitgeteilt.

    Deutsche bekommen ab 1. März den neuen Reisepass

    Die Deutschen erhalten vom 1. März 2017 an neue Reisepässe. Der neue Pass soll zuverlässig vor Fälschung und Missbrauch schützen. Und er ermöglicht allen Passinhabern eine schnelle Identifizierung auch in der ganzen Welt. Der Pass soll 60 Euro kosten - ein Euro mehr als bisher. Er hat ein neues Design und ist etwas kleiner als die bisherige Generation. Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Datum. Mehr zum Thema lesen Sie auch hier: Der neue Reisepass: Was bedeutet er für mich?

    Ab März 2017 Umstellung auf neues Antennen-Fernsehen DVB-T2

    Wer sein TV-Signal terrestrisch über Antenne empfängt, muss sich im März 2017 für einen neuen Standard rüsten. Ab dem 29. März stellen die TV-Sender zunächst in den Ballungsräumen ihre terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um. Für den Empfang benötigen die Verbraucher dann ein neues Empfangsgerät, sofern es nicht bereits im TV-Gerät integriert ist. Die Deutsche TV-Plattform vergibt ein grünes Logo an die Hersteller jener Receiver, die etwa auch den richtigen Codierungs-Standard unterstützen und damit zukunftssicher sind.

    Rund 3,4 Millionen Haushalte sind von der Änderung ab Ende März 2017 betroffen. Mehr zum Thema Umstellung auf DVB-T2 lesen Sie hier.

    Versicherungskennzeichen 2017 mit neuer Farbe für Roller und Mofas

    Ab 1. März gilt ein neues Versicherungskennzeichen. Besitzer eines entsprechenden Fahrzeugs wie Mofa, Moped oder Roller müssen sich also um ein neues Kennzeichen kümmern. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt von Jahr zu Jahr. Für das Versicherungsjahr 2017/2018 ist es schwarz. Bisher war die Farbe grün.

    Umwelt-Plaketten für die Fahrt nach Paris und Grenoble

    Wer mit dem Auto eine Stadt in Frankreich besuchen will, muss aufpassen: Nach Paris und Grenoble werden in den kommenden Jahren 23 weitere französische Städte Umweltzonen einführen. Eine entsprechende Vignettenpflicht besteht ab dem 1. April 2017 auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, entsprechende Vignetten sind ab März 2017 erhältlich, berichtet der ACE. Eine fehlende Plakette wird mit 68 Euro (Pkw) geahndet. (AZ, bo)

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