Telefonkunden werden in Zukunft vor teuren Warteschleifen besser geschützt. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen.
Der Begriff Warteschleife wird neu gefasst
Mit dem Beschluss werde der Begriff der Warteschleife neu gefasst, "um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird", hieß es in der Begründung. Die neue Definition erfasst nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch nachgelagerte Warteschleifen.
Verbraucherschützer und die Opposition kritisierten bereits im März, dass erst im Laufe des kommenden Jahres endgültig Schluss mit der Abzocke sei. "Dies ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel", erklärte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). Denn ursprünglich wollte auch die Koalition erreichen, dass die Warteschleifen sofort umsonst sein sollen.
Technische Umstellung kostet viel Geld
Die Wirtschaft forderte aber eine Frist für die technische Umstellung. Nun soll die Regelung ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes - also nach Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat - für die Branche gelten. Das könnte Sommer 2012 bedeuten.
Bis dahin sieht eine Übergangslösung vor, dass die ersten beiden Warteschleifen-Minuten bei kostenpflichtigen Service-Nummern nichts kosten. Die schrittweise Umstellung wird viele Unternehmen und Behörden nach Ansicht des Branchenverbands Bitkom teuer zu stehen kommen. Es ist die Rede bis zu einer Million Euro pro Unternehmen. Hinzu kämen noch weitere Investitionskosten.
0800-Nummern sind derzeit kostenlos
Die Regierung hatte sich bereits 2010 grundsätzlich auf eine Regelung für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz verständigt. Während 0800-Nummern derzeit kostenlos sind, müssen Anrufer für 0180-Servicedienste und 0900-Premiumdienste zahlen. dpa, dapd
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