Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Wertingen
  3. Villenbach: Das Funkloch reißt tiefe Gräben

Villenbach
03.08.2017

Das Funkloch reißt tiefe Gräben

Dieser Mobilfunkmast im Postweg in Villenbach soll aufgestockt werden und zusätzlich auch den Digitalfunk beherbergen.

Der bestehende Funkturm in Villenbach soll aufgestockt werden. Dies lehnt inzwischen auch der Gemeinderat ab. Die Wut bei Anwohnern im Postweg ist groß.

Die Wut ist weiterhin groß im Postweg in Villenbach. Denn nun steht der Plan, dass dort der bestehende Funkturm erweitert werden soll, dass aufgestockt wird. Dabei hat sich nun auch die Gemeinde anders positioniert. Die Räte haben sich nun ebenfalls gegen den Standort entschieden.

Wie berichtet, soll in Villenbach ein Funkmast für den sogenannten BOS-Funk errichtet werden. Dieser Funk dient den Notdiensten, also Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Da soll in Bayern eine Abdeckung von 95 Prozent garantiert sein, im Villenbacher Ortsteil Rischgau und in Hegnenbach, was zu Altenmünster gehört, sind in diesem Zusammenhang Funklöcher aufgefallen. Diese können behoben werden, indem man in Villenbach den Funk errichtet. Dabei ergaben sich für den Gemeinderat zwei mögliche Orte: der bestehende Mast im Villenbacher Postweg, und einer am Grünsammelplatz zwischen Villenbach und Rischgau. Nach einer ersten Prüfung entschied sich der Gemeinderat für den Turm im Ort, dass dieser aufgestockt wird. Die Anwohner liefen Sturm, der Gemeinderat änderte seine Entscheidung, er sprach sich aber nicht für den Platz am Grünsammelplatz aus, sondern lehnte beide Möglichkeiten ab.

Und da kam das Staatliche Bauamt Augsburg als zuständige Behörde ins Spiel. „Die Gemeinde hat uns mitgeteilt, dass sie beides ablehnt. Damit ist die Tür zum Dialog von Seiten der Gemeinde zugeschlagen“, teilt Stefan Klein, der im Bauamt dafür tätig ist, mit. Und so wurde entschieden, dass am Postweg gebaut werden soll, ohne dass die Gemeinde nun noch einwirken kann. „Wir haben keinerlei Handhabe mehr“, sagt Bürgermeister Werner Filbrich. Man wähle nun den Standort, der am günstigsten ist, erklärt Filbrich die Vorgehensweise des Bauamtes. Doch auch da ist aus rechtlicher Sicht die Situation erschwert. „Aus baurechtlicher Sicht soll immer ein Funkmast innerorts gebaut werden“, sagt Klein. Und der bestehende Mast sei ausreichend, er müsse um eine 85-Meter-hohe Eisenstange erweitert werden. Es sei im Feststellungsverfahren nicht erklärbar gewesen, warum man diesen Mast nicht nutzen, sondern außerhalb der Ortschaft bauen möchte. Nur wenn die Gemeinde gesagt hätte, man baut außerhalb, wäre das möglich gewesen, informiert Klein.

Nun kommt es im sogenannten Vorverfahren dazu, die Einwilligung von Gemeinde, zwei Anwohnern und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Das scheint ein Problem darzustellen. Die Gemeinde wird den Antrag wohl ablehnen, Bürgermeister Filbrich sagt: „Das scheint ein veraltetes System zu sein.“ Und er stellt die Frage, ob die Funklöcher wirklich so entscheidend sind, dass man nun so reagieren müsse. Und auch bei den Anwohnern bleibt der Ärger. Georg Wiedenmann wohnt direkt neben dem Funkmast. Schon als dieser damals errichtet wurde, „unter komischen Umständen“, hat er Auswirkungen bemerkt. Er habe über ein Jahr lang nicht gut schlafen können, sagt Wiedenmann. „Es wurde damals schon versucht, dass keiner etwas davon erfährt. Und genauso läuft es jetzt auch wieder ab.“

Wiedenmann vergleicht die Situation mit der Gemeinde Rehling, wo auch ein Mast errichtet werden sollte. Da stellte sich die ganze Dorfgemeinschaft dagegen. Wiedenmann verweist auf einen Vortrag, den Professor Dr. Klaus Buchner, der Mitglied im Europäischen Parlament ist, in Rehling hielt und auf die Gesundheitsrisiken hinwies. Ein solcher Turm strahle im Umkreis von einem Kilometer, und die Folgen seien enorm. Neben den Schlafstörungen, die Wiedenmann selbst schon erlebt hat, komme es auch zu Missbildungen, die Strahlenbelastung erhöhe das Krebsrisiko. Und bei den Grundstücken und Häusern sei ein Wertverlust von rund 30 Prozent zu beobachten. Deshalb kämpft Wiedenmann mit allen Mitteln gegen den Funk. Die Straße und das Gelände, auf dem der Turm vor Jahren errichtet wurde, gehört noch den Anliegern, darum kann die Straße auch gesperrt werden. „Für die Betreiber, nicht für die Gemeinde“, sagt Wiedenmann und betont: „Wir wollen nicht der Gemeinde schaden, die steht ja nun auf unserer Seite.“

Die ganze Angelegenheit hat er mittlerweile auch einer Anwaltskanzlei in München übergeben, er warte nur noch darauf, dieser den Auftrag zur Klage zu geben. Nach einer ersten Prüfung hätten die Rechtsexperten die Planung, wie auch die bisherige Entwicklung des Funkturms, als „rechtlich sehr bedenklich“ eingestuft. Für Stefan Klein vom Staatlichen Bauamt Augsburg ist die Sache klar: „Wenn wir die Einstimmung nicht bekommen, geht der Fall an die Regierung von Schwaben, die das Verfahren neu aufrollen wird.“ Und die kann dann die Einwilligung der Anwohner oder der Gemeinde erklären, auch wenn das nicht der Fall ist. Dann ist ein Prozess möglich, Wiedenmann sagt, er werde diesen Weg auf jeden Fall gehen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.