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Allgäu: Jurist bedient sich aus Vereinskasse

Allgäu

Jurist bedient sich aus Vereinskasse

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    Ein Jurist hat etwa 20000 Euro aus der Vereinskasse entwendet.
    Ein Jurist hat etwa 20000 Euro aus der Vereinskasse entwendet. Foto: Matthias Becker

    Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 36 Fällen hat das Schöffengericht den früheren Vorsitzenden eines Sportvereins im Raum Kaufbeuren zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Der geständige Familienvater hatte sich im Jahr 2012 über mehrere Monate an Vereinskonten bedient und insgesamt etwa 20000 Euro veruntreut. Er war damals als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und nach eigenen Angaben durch unerwartete Ausgaben in Finanznöte geraten.

    Vor dem Griff in die Vereinskasse hatte er bereits in vier Fällen Gelder von Mandanten veruntreut, die diesen aus erfolgreichen Zivilverfahren zugestanden hätten. Mehrheitlich handelte es sich um Schadensersatzleistungen von Versicherungen nach Verkehrsunfällen. Der Anwalt hatte die Zahlungen damals nicht beziehungsweise erst verspätet weitergeleitet und dazu streckenweise auch unterschlagenes Vereinsgeld eingesetzt. „Ich hab’ ein Loch zugestopft und ein anderes ging auf“, schilderte er beim Prozess sein Dilemma.

    Für die Veruntreuung der Mandantengelder war der Angeklagte bereits im Juli dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Diese Strafe wurde jetzt in die aktuelle Entscheidung mit einbezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Schaden schnell beglichen

    Die Unregelmäßigkeiten in den Vereinsfinanzen waren beim Jahresabschluss aufgefallen. Der Angeklagte, der den Sportverein damals als kommissarischer Vorsitzender geleitet hatte, legte daraufhin offenbar sofort die Karten auf den Tisch und sicherte eine Begleichung des Schadens zu. Tatsächlich zahlte er die veruntreuten Gelder mit der Unterstützung von Familienmitgliedern im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zurück. Sein Verteidiger legte dem Gericht einen schriftlichen Beleg dazu vor. Darin entschuldigte sich der Angeklagte auch beim Vorstand und den Mitgliedern. Im Gegenzug erklärte der Verein, dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe.

    Auch vor Gericht brachte der Angeklagte jetzt sein tiefes Bedauern zum Ausdruck. Er wandte sich direkt an zwei im Sitzungssaal anwesende Vorstandsvertreter des Vereins und betonte: „Ich weiß, dass ich sehr viel Vertrauen missbraucht habe.“ Die beiden machten nach der Verhandlung deutlich, dass sie keinen Groll gegen den Angeklagten hegen und verabschiedeten sich per Handschlag von ihm. Auf Nachfrage erklärten sie, dass für den Verein die Aufarbeitung nun endgültig abgeschlossen ist: „Mit dem Urteil kehrt jetzt Ruhe ein und wir schauen zuversichtlich in die Zukunft.“

    Die Mitwirkung des Angeklagten bei der Aufklärung und die vollständige Schadenswiedergutmachung wurden von allen Verfahrensbeteiligten zu seinen Gunsten gewertet. Allerdings hielt der Vorsitzende des Schöffengerichts im Urteil die Vorgehensweise des Mannes, insbesondere das Ausnutzen seiner ehrenamtlichen Position, „schon für ein starkes Stück“. Andererseits habe er mit dem veruntreuten Geld keine Luxusausgaben finanziert, sondern primär versucht, „sich und seine Familie zu ernähren“.

    Der Angeklagte, der mittlerweile in einen anderen Beruf gewechselt ist, war nach eigenen Angaben zehn Jahre lang als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Nachdem die Kanzlei zunächst genug für den Lebensunterhalt abgeworfen habe, seien die Finanzen zuletzt durch unerwartete Ausgaben immer mehr in Schieflage geraten. Der Richter verwies im Urteil darauf, „dass es die einzig richtige Lösung gewesen wäre, eher die Notbremse zu ziehen und die selbstständige Rechtsanwalt-Tätigkeit zu beenden“. (bbm)

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