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Urlaub: Der Camping-Knigge

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Urlaub: Der Camping-Knigge

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Urlaub: Der Camping-Knigge

Abends den Sonnenuntergang direkt am Strand erleben oder morgens vom Vogelgezwitscher im Wald aufgeweckt werden ist der Traum vieler Camper. Einfach der Nase nach fahren, sich nach einem besonders schönen Fleckchen umsehen und dort dann Wohnwagen oder Wohnmobil abstellen - schon können die Ferien beginnen! Doch ist das so genannte „Wilde Campen“ überall erlaubt?

„Die genauen Regeln rund ums Camping unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, auch innerhalb Deutschlands gibt es unterschiedliche Vorschriften. So bestimmen in Deutschland Landes- und Bundesgesetze, wo Camping erlaubt ist und wo nicht. Rechtliche Grundlage sind hier die jeweiligen Wald- oder Naturschutzgesetze“, erläutert Dr. Daniel Rohlff von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Informationen zur Rechtslage vor Ort können die jeweiligen Gemeinden oder Landratsämter geben.

Jedermannsrecht in Schweden und Schottland

Eine Besonderheit gilt für den Naturpark Pfälzer Wald. Dort darf man abseits der Hütten und Wege legal wild campen, allerdings nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen und nach vorheriger Anmeldung. Die Plätze liegen abseits der Wanderwege und sind nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erlauben die Landesnaturschutzgesetze, eine Nacht im Freien zu zelten. Voraussetzungen: Man ist nicht motorisiert und befindet sich außerhalb von Naturschutzgebieten.

In den meisten europäischen Ländern ist Camping aber lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen zulässig. Ausnahmen sind Schweden und Schottland, wo das so genannte Jedermannsrecht gilt (sofern dies nicht ausdrücklich eingeschränkt ist): Jeder hat das Recht, sich auf dem Land frei zu bewegen. Dazu gehört auch eine Nacht in freier Natur. Das Jedermannsrecht gilt sogar für Privatgrundstücke (nicht in Schottland), sofern man sich nicht in Sichtweite von bewohnten Häusern befindet. Für Nationalparks gelten abweichende Vorschriften. Mobilisierte dürfen auf gekennzeichneten Flächen an Wochentagen 24 Stunden parken, an Wochenenden und Feiertagen bis zum nächsten Wochentag.

Alternativen zum wilden Campen

Sofern man sich nach dem australischen Campinggrundsatz verhält: „Take nothing but photographs, leave nothing but footprints”, werden die meisten wilden Camper mit einer Ermahnung oder Verwarnung davonkommen. Auf der sicheren Seite ist freilich, wer einen offiziellen Campingplatz ansteuert. „Wilde“ Camper müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen. Halten sie sich unbefugt auf Privatgelände auf oder verursachen gar versehentlich einen Waldbrand oder sonstige Sachschäden, begehen sie - nicht nur nach deutschem Recht - sogar eine Straftat!

Ein „Zwischending“ sind so genannte Naturcampingplätze. Bei ihrem Bau wurde der Nachhaltigkeit große Aufmerksamkeit geschenkt: Umweltfreundlich und im Einklang mit der Natur sollen sie sein und sich in die Landschaft einfügen. Dass auf vielen Naturcampingplätzen Lebensmittel und Gerichte aus der Region angeboten werden, versteht sich da beinahe von selbst. Wer die Schönheiten seiner Region bei Tag und Nacht auskosten und einen Wander- und Campingtrip vor seiner Haustür wagen will, wird im Internet unter den Stichworten „Naturcamping“ und „Naturcampingplätze“ rasch fündig.

Eine Übernachtungsmöglichkeit in der gesetzlichen Grauzone ist das Biwakieren in Deutschland. Dabei übernachtet man nicht im Zelt, sondern für eine Nacht unter freiem Himmel, unter einem Tarp oder in einem Iglu. Damit man keinen Ärger bekommt, sollte man eine Notsituation geltend machen können, höflich bleiben, keinen Schaden vor Ort angerichtet haben und natürlich nicht gerade in einem Schutzgebiet campen.

Rechte und Vorschriften auf dem Campingplatz

Mit seinem Wohnmobil oder -wagen nimmt der Urlauber zwar sein eigenes Zuhause mit und kann darin auch tun und lassen, was er will. Doch Vorsicht: Auch Campingplätze haben Regeln! Damit man weder mit dem Platzwart noch mit den Nachbarn auf Zeit aneinander gerät, sollten Mobil-Urlauber sich am besten schon im Vorfeld beim Campingplatz-Betreiber nach der Platzordnung erkundigen. So können beispielsweise Wohnmobilbesitzer ihr Gefährt nicht einfach überall abstellen. Die entsprechenden Stellplätze sind meist genau ausgeschildert.

Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderen Kleintieren regelt ebenfalls die Campingplatzordnung - hier sollten sich Camper schon bei der Urlaubsplanung rechtzeitig informieren. Und bevor Romantiker Holz für ein Lagerfeuer zusammentragen oder Grillfans die Nachbarn zum Barbecue vor dem eigenen Wohnmobil einladen, sollten sie sich erkundigen, ob offenes Feuer auf dem Campingplatz überhaupt erlaubt ist. Denn auf den meisten Plätzen gilt: Das Anzünden von Feuer ist nur an besonders gekennzeichneten Feuerstellen gestattet und Grillen häufig nur mit Strom oder Gas erlaubt.

Wohnsitz Campingplatz?

Begeisterte Campingfreunde mieten oft das ganze Jahr über einen Dauerstellplatz. Mancher verlegt sogar sein ganzes Leben auf den Campingplatz. In vielen Bundesländern erlauben die Meldegesetze auch eine Anmeldung von „ortsfesten“ Wohnwagen oder Mobilheimen als Hauptwohnsitz. Voraussetzung für eine Wohnsitz-Anmeldung auf dem Campingplatz ist allerdings die Genehmigung des Platzbetreibers. Auch die Gemeinde muss mit einer Nutzung des Campingplatzes zum dauerhaften Wohnen einverstanden sein.

Verständlicherweise verspüren gerade Dauercamper den Wunsch, die Umgebung rund um ihren Stellplatz (die so genannte Parzelle) etwas persönlicher zu gestalten. Die meisten Campingplatzordnungen sind hier großzügig: Ob Tulpenbeet, kleiner Gemüsegarten oder Tröge mit exotischen Pflanzen - Dauercamper dürfen sich innerhalb ihrer Parzelle mit kleineren gärtnerischen Maßnahmen verwirklichen. Dazu zählt auch das Anbringen eines Zauns oder sogar einer Terrasse, sofern diese Bauten leicht wieder entfernt werden können. „Die Erlaubnis des Platzwarts sollten umbaufreudige Camper vor Beginn der Baumaßnahmen dennoch einholen“, rät Daniel Rohlff. Und: Auch wenn es nicht unbedingt dem Geschmack der campenden Nachbarschaft entspricht: Gartenzwerge oder andere Dekorationsgegenstände dürfen beim Dauercamper nebenan ebenfalls ihren festen (Stell-)Platz finden!

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