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Lockerung des Schornsteinfeger-Monopols bestätigt

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Lockerung des Schornsteinfeger-Monopols bestätigt

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Lockerung des Schornsteinfeger-Monopols bestätigt

Das Gericht nahm den Fall nicht zur Entscheidung an, wie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) am Montag (8. März) mitteilte. Die Karlsruher Richter sehen keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grundrechte. Zwar greife die Änderung von 2008 in die Berufsfreiheit der Schornsteinfeger ein, heißt es in den Beschlüssen. Dies sei jedoch mit Blick auf das Gemeinwohl gerechtfertigt (Aktenzeichen: 1 BvR 2514/09 1 BvR und 2918/09).

Karlsruhe äußerte allerdings Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes für die Neuregelung: Der Schlotfeger übe ein Gewerbe aus, das in der Regel lokale oder regionale Arbeitsbereiche bilde, meinten die Verfassungsrichter. Anders als bei Berufen mit bundesweiter Infrastruktur gehe es nicht darum, gleichwertige Lebensverhältnisse oder eine "Rechts- und Wirtschaftseinheit" herzustellen. Darum könnten die Länder selbst die Gesetzgebung in die Hand nehmen. Nur weil eine EU-Richtlinie umgesetzt werden müsse, sei nicht automatisch der Bund gefordert.

Der Verband, der die Kläger unterstützt hatte, begrüßte diese Argumentation. "Die Politik ist jetzt aufgefordert, die vom Bundesverfassungsgericht geäußerten Zweifel am Schornsteinfegergesetz auszuräumen", meinte Hauptgeschäftsführer Elmar Esser.

Das Schornsteinfeger-Monopol war nach gut 70 Jahren mit dem Gesetz vom November 2008 gelockert worden. Damit können nun auch Kaminkehrer aus Polen, Österreich oder Frankreich in Deutschland arbeiten. Bis Ende 2012 gilt eine Übergangsregelung, um die wirtschaftlichen Folgen abzuschwächen. An den Kehrbezirken selbst wurde nicht gerüttelt.

Hintergrund war ein 2003 von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das alte Schornsteinfegergesetz verstoße gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, weil ausländische Schornsteinfeger auf deutschen Dächern nicht kehren dürften, kritisierte Brüssel damals.

Beschluss des Verfassungsgerichts I: http://dpaq.de/31xgc

Beschluss des Verfassungsgerichts II: http://dpaq.de/I0loO

Zentralverband Sanitär Heizung Handwerk: http://dpaq.de/UXqtY

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