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FC Augsburg: Prügel-Prozess: Alexander Esswein beteuert seine Unschuld

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Prügel-Prozess: Alexander Esswein beteuert seine Unschuld

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    Alexander Esswein (rechts, daneben sein Verteidiger Andreas Müller) musste sich am Mittwoch erneut vor Gericht verantworten.
    Alexander Esswein (rechts, daneben sein Verteidiger Andreas Müller) musste sich am Mittwoch erneut vor Gericht verantworten. Foto: AZ

    Würde es nicht um den Angeklagten Alexander Willy Esswein gehen, geboren am 25. März 1990 in Worms, von Beruf Fußballprofi beim FC Augsburg, dann wäre es ein Strafprozess, wie er so ähnlich fast täglich im Augsburger Strafjusitzzentrum stattfindet. Es geht um eine Party, um eine gebrochene Nase – und darum, ob es der Angeklagte war, der zugeschlagen hat. Und es geht in diesem Fall eben auch um die Frage, wie sich Spieler des Bundesligisten in ihrer Freizeit benehmen.

    Verfahren um Party-Prügeleien haben in der Regel eines gemeinsam: Es ist für das Gericht hinterher oft nur schwer festzustellen, wer in welcher Form in die Schlägerei verwickelt war. Die Rangeleien sind meist unübersichtlich, oft ist es dunkel und die Sinne der Zeugen sind durch Alkohol getrübt. So ist es auch im Strafprozess gegen Alexander Esswein. Seit Mittwoch wird der Fall bereits zum zweiten Mal vor Gericht aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft wirft Esswein vor, bei einer Party in einem Augsburger Autohaus im März vorigen Jahres einen Sicherheitsmann mit der Faust getroffen und ihm die Nase gebrochen zu haben. Vor dem Amtsgericht wurde der Fußballer im Dezember freigesprochen, weil dem Richter die unterschiedlichen Zeugenaussagen zu verwirrend waren. Er habe Zweifel an Essweins Schuld, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie forderte eine Geldstrafe von 60000 Euro. Deshalb läuft seit Mittwoch der Berufungsprozess vor dem Landgericht.

    Alexander Esswein erscheint am Morgen schon zehn Minuten vor Prozessbeginn. Er gibt sich zurückhaltend – und beantwortet alle Fragen, die ihm Richter und Staatsanwalt stellen. Er beteuert, wie im ersten Prozess, seine Unschuld. Er sagt, er habe bei der Feier zwar eine Rangelei aus einigen Metern Entfernung gesehen, sei aber nicht daran beteiligt gewesen. Er sei schockiert gewesen, so Esswein, als ein Polizist später zu ihm gekommen sei und ihn mit dem Vorwurf konfrontiert habe.

    Und wieder steht Aussage gegen Aussage

    Damit steht erneut Aussage gegen Aussage. Denn der verletzte Security-Mitarbeiter bleibt dabei, dass er Esswein eindeutig als Schläger identifizieren könne. Der Sicherheitsmann sagt, Esswein habe wohl einen anderen Gast der Party treffen wollen – er habe dann den Faustschlag ins Gesicht abbekommen, weil er dazwischen gegangen sei.

    War es wirklich der FCA-Profi? Oder ist alles eine große Verwechslung? „Dass eine Nase gebrochen ist, steht fest“, sagt Richter Stefan Nielsen. „Es gab also einen Schlag.“ Alles andere bleibt vorerst vage. Ein Kollege des verletzten Sicherheitsmannes will gesehen haben, dass Esswein in die Rangelei verwickelt war und von Freunden weggezogen wurde. Aber einen Faustschlag nahm er nicht war. Ein anderer Zeuge war so betrunken, dass er sich an nichts mehr erinnern kann. Der Ex-FCA-Spieler Bajram Nehibi, ebenfalls als Zeuge vorgesehen, fehlt unentschuldigt und bekommt deshalb vom Richter 150 Euro Ordnungsgeld aufgebrummt.

    Ein Urteil könnte in zwei Wochen fallen – zuvor will das Gericht weitere Zeugen jener Nacht befragen.

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