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FC Augsburg: Gegen Alexander Esswein wird nach "Vogel" ermittelt

FC Augsburg

Gegen Alexander Esswein wird nach "Vogel" ermittelt

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    Nach einem harmlosen Zweikampf zwischen Alexander Esswein und Aaron Hunt und dann dem Freistoß für den HSV konnte Esswein nicht an sich halten.
    Nach einem harmlosen Zweikampf zwischen Alexander Esswein und Aaron Hunt und dann dem Freistoß für den HSV konnte Esswein nicht an sich halten. Foto: Tayduclam Witters
    FC Augsburg: Alexander Esswein zeigt Schiedsrichter Dankert den Vogel.
    FC Augsburg: Alexander Esswein zeigt Schiedsrichter Dankert den Vogel. Foto: Screenshot

    Alexander Esswein vom FC Augsburg droht Ärger. Als Schiedsrichter Bastian Dankert am Wochenende nach einem eher harmlosen Zweikampf zwischen Aaron Hunt und Augsburgs Innenverteidiger Ragnar Klavan (52.) auf Freistoß für den Hamburger SV entschied, wollte sich Esswein nicht mit dieser Entscheidung abfinden. Er moserte munter drauflos. Als Dankert sich abwendete, schimpfte ihm Esswein lautstark hinterher - und bekam dafür postwendend die gelbe Karte. Was Dankert allerdings nicht gesehen hatte war, dass Esswein ihm auch den Vogel gezeigt hatte.

    FCA-Spieler Alexander Esswein muss Stellung nehmen

    Diese Aktion blieb ungeahndet - noch. Denn der DFB-Kontrollausschuss hat gegen Alexander Esswein ein Ermittlungsverfahren "wegen des Verdachts eines krass sportwidrigen Verhaltens" eingeleitet. Der Spieler sei im ersten Schritt angeschrieben und zu einer zeitnahen Stellungnahme aufgefordert worden, teilte der DFB unserer Zeitung mit.   

    Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahme werde der Kontrollausschuss über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Mögliche Rechtsfolgen für den Spieler seitens des DFB-Sportgerichts ergäben sich aus der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Unter Paragraph 8 e steht dort als Strafmaß für Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters während des Spiels eine "Sperre von zwei Wochen bis zu drei Monaten, in leichteren Fällen Sperre von mindestens einer Woche". Anstelle einer "Sperrstrafe" könne auch eine Geldstrafe verhängt werden. (AZ)

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