Die Fußballergewerkschaft VdV befindet das Schmerzensgeldurteil des Oberlandesgerichts Hamm für gut. "Das ist in Ordnung, wenngleich 50000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind", sagte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. "In der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum", ergänzte Baranowsky.
VdV-Justiziar Frank Rybak begrüßte das Urteil ebenfalls und sagte wie Baranowsky, es sei "vollkommen okay". Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzung nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen. Allerdings sei es überwiegend schwer für Zivilgerichte, Vorsatz nachzuweisen.
Das Hammer Gericht hatte am Montag dem klagenden Fußballer 50 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er war bei einem Kreisligaspiel von seinem Konkurrenten so schwer am Knie verletzt worden, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahr nach dem Foul nicht mehr ausüben kann.
Das Schmerzensgeldurteil wird nach Ansicht von Vizepräsident Karl Rothmund ein wichtiges Thema für den Deutschen Fußball-Bund (DFB). "Das hat Auswirkungen für den ganzen Fußball, aber es betrifft natürlich besonders den Amateurbereich und die Schiedsrichter", sagte Rothmund. "Wir müssen uns die Urteilsbegründung genau anschauen."
Der DFB-Vize, der auch Präsident des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) ist, fügte an: "Die besonders brutalen Fouls passieren nach unserer Erfahrung oft in den unteren Spielklassen."