Grobe Fouls im Fußball können nach einem richtungweisenden Urteil drastische finanzielle Konsequenzen haben. „Das hat Auswirkungen für den ganzen Fußball“, kommentierte DFB-Vizepräsident Karl Rothmund den bemerkenswerten Spruch des Oberlandesgerichts Hamm: 50.000 Euro Schmerzensgeld muss ein Fußballer zahlen, weil er seinen Kontrahenten so schwer verletzt hatte, dass dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Fußballergewerkschaft VdV heißt das Urteil gut. „Das ist in Ordnung, wenngleich 50.000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind“, sagte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. „Aber in der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum“, ergänzte Baranowsky.
Sportrecht: Schiedsrichterpfiff entscheidet nicht über einen Rechtsanspruch
Es gibt indes ein Grundproblem, speziell bei zivilrechtlichen Verfahren: Wie soll bei groben Fouls mit schweren Verletzungsfolgen für den Gefoulten der Vorsatz des Foulenden bewiesen werden? Der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner sagt, ein Schiedsrichterpfiff entscheide nicht über einen Rechtsanspruch.
Klar ist für Lehner eines: „Die sogenannte Blutgrätsche im Fußball ist vorsätzliche Körperverletzung.“ Lehner sagte, es „könnte“ eine Zahlung vom Verursacher des Regelverstoßes fällig werden. Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzungen nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen, meinte VdV-Justiziar Frank Rybak. Er begrüßte das Urteil ebenfalls und meinte wie Baranowsky, es sei „vollkommen okay“. Die jüngste Verurteilung sei „nichts Neues oder Einzigartiges. Speziell in unteren Ligen gibt es eine ständige Rechtsprechung bei derartigen Fällen“, sagte Rybak. Im Bereich des Profisports seien Urteile wie das des Hammer Gerichts indes „seltener“.
Fußball: Gefoulter kann seit zwei Jahren nicht mehr arbeiten
Das Gericht hatte am Montag dem klagenden Fußballer 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er war bei einem Kreisligaspiel von seinem Konkurrenten so schwer am Knie verletzt worden, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahre nach dem Foul nicht mehr ausüben kann.
Im August war der ehemalige Bochumer Fußballprofi Matias Concha mit einer Klage gegen seinen früheren Gegenspieler Macchambes Younga-Mouhani von Union Berlin vor dem Landgericht Berlin-Tegel allerdings gescheitert. Concha hatte sich im Spiel beim 1. FC Union am 6. Dezember 2010 bei einem Zusammenprall mit Younga-Mouhani das Schien- und Wadenbein gebrochen und seinen Gegenspieler auf bis zu 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
Rybak schränkte grundsätzlich ein, dass Fußballer bereits beim Betreten des Platzes mit Verletzungen rechnen müssten. Schwierig sei es bei anschließenden Zivilklagen, den Foulenden der Vorsätzlichkeit zu überführen.
Für Lehner wären bei „versteckten“ Regelwidrigkeiten mit Verletzungsfolgen Filmaufnahmen oder Zeugenaussagen eine konkrete Hilfe bei der Beweisaufnahme. (dpa)