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Flüchtlingskrise: Wien will schnelle Asylprüfung einführen

Flüchtlingskrise

Wien will schnelle Asylprüfung einführen

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    Die österreichische Regierung möchte ein Asylschnellverfahren einführen. Denn die beschlossene Obergrenze ist rechtswidrig.
    Die österreichische Regierung möchte ein Asylschnellverfahren einführen. Denn die beschlossene Obergrenze ist rechtswidrig. Foto: Orestis Panagiotou, epa

    Österreichs Regierung steht vor einem juristischen Debakel. Die beschlossene absolute Obergrenze für Flüchtlinge verstößt gegen die österreichische Verfassung, europäisches Recht und Völkerrecht. Deshalb will die Große Koalition Mitte Mai Asylschnellverfahren einführen. Dazu bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Parlaments.

    Dass die Obergrenze für Flüchtlinge rechtswidrig ist, geht aus zwei von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Sie stellen klar, dass Flüchtlinge, die in Österreich einen Asylantrag stellen wollen, dazu auch die Gelegenheit bekommen müssen. Das heißt, ihnen darf die Einreise zunächst nicht verweigert werden. Nach Auskunft der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sollen deshalb das Asylrecht verschärft, die Verfahren beschleunigt und die Grenzsicherung, vor allem am Brenner, verstärkt werden.

    Österreich will Asylschnellverfahren einführen

    In grenznahen Registrierzentren, wo die Voraussetzungen für Asylanträge geprüft werden, sollen Flüchtlinge bis zu 120 Stunden festgehalten werden können. Wer die österreichischen Kriterien nicht erfüllt, soll in das Land abgeschoben werden, aus dem er gekommen ist. Flüchtlinge sollen gegen diese Entscheidung Einspruch erheben können – allerdings ohne aufschiebende Wirkung.

    Im Januar hatte die rot-schwarze Koalition eine Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen im Jahr beschlossen. Das wären nicht einmal halb so viele Menschen wie 2015, als 90.000 einen Asylantrag in Österreich stellten. Mit diesem Beschluss trat ein Dominoeffekt ein, und die Westbalkangrenzen, zuletzt zu Mazedonien, wurden für Flüchtlinge unpassierbar. Dennoch wurden 2016 bisher 16.000 Asylanträge in Österreich gestellt.

    Mehrfach hatte Bundeskanzler Werner Faymann von Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert, ebenfalls eine Obergrenze von 400.000 Flüchtlingen für Deutschland einzuführen. Er bewertet die Einführung der Obergrenze trotz der nachträglich festgestellten Rechtswidrigkeit als richtig. Er sagte gestern, es gebe „rechtliche Möglichkeiten, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben“.

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