Katholiken in Deutschland müssen weiterhin Kirchensteuer zahlen, wenn sie alle kirchlichen Sakramente wie die Kommunion oder die Einsegnung bei der Beerdigung beanspruchen wollen. Ein Teilaustritt aus der katholischen Kirche, um Steuern zu sparen, ist nicht möglich, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Die Leipziger Richter verwiesen zur Begründung auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. (BVerwG 6 C 7.12)
126.500 Menschen traten im vergangenen Jahr aus der Kirche aus
Damit scheiterte die Klage des Kirchensteuer-Rebells Hartmut Zapp. Der frühere Hochschullehrer hatte 2007 den Kirchenaustritt gegenüber seinem örtlichen Standesamt erklärt. Dabei schrieb der Katholik, er wolle aus der Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" austreten. In der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft wollte er aber bleiben, dafür aber keine Kirchensteuern mehr bezahlen.
Bundesverwaltungsgericht: Wer Katholik sein will, muss zahlen
Dies sei aber nicht möglich, entschieden jetzt die Verwaltungsrichter: Wer freiwillig in der Glaubensgemeinschaft der Katholiken bleiben wolle, könne vom Staat nicht fordern, das Selbstbestimmungsrecht der Kirche zu beschränken.
Zapp wollte ohne Kirchensteuer in der Glaubensgemeinschaft bleiben
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte mit Blick auf Zapps Klage kürzlich ein päpstliches Dekret erwirkt, wonach Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf Sakramente verlieren, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten. Die katholische Reformbewegung "Wir sind Kirche" hatte das Dekret, das die Mitgliedschaft in der Kirche ausdrücklich von Steuerzahlungen abhängig macht, als "Pay and Pray" (zahle und bete) kritisiert.
Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland rund 34,5 Millionen Katholiken. Knapp 126.500 traten aus der Kirche aus; dem standen rund 10.400 Neueintritte oder Wiederaufnahmen gegenüber. AFP