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Hintergrund: Was ist ein V-Mann?

Hintergrund

Was ist ein V-Mann?

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    Der Einsatz von V-Männern gilt als umstritten.
    Der Einsatz von V-Männern gilt als umstritten.

    Ein V-Mann gehört keiner ermittelnden Behörde an, wie manchmal irrtümlicherweise angenommen wird. Eine V-Person ist eine reine Privatperson und kein verdeckter Ermittler der Polizei. Sie wird also nicht mit falscher Identität gezielt in einen bestimmten Kreis eingeschleust. Eine V-Person ist vielmehr eine Verbindungsperson, die von Polizei oder Nachrichtendienst als Informant genutzt wird. Der V-Mann ist bereit, auf längere Zeit die Ermittlungsbehörden oder den Nachrichtendienst bei der Aufklärung von Straftaten zu unterstützen. Die Identität des V-Mannes wird dabei nicht preisgegeben. Gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten sind die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder.

    V-Personen arbeiten vorallem in politisch extremen Organisationen oder im kriminellen Milieu, wie etwa Rauschgiftszene oder Rotlichmilieu. Oftmals stammen V-Leute selbst aus entsprechenden Milieus. Die Motivation als V-Mann zu agieren, kann vielfältig sein. Unterlassung von Strafverfolgung oder persönliche Interessen, wie Rache oder Konkurrenzneid, können eine Rolle spielen, wie auch schlicht das finanzielle Interesse. Denn für ihre Auskunftsbereitschaft erhalten die Verbindungspersonen in der  Regel ein "Honorar", über dessen Höhe die Behörden schweigen.

    Einsatz von V-Leuten gilt als umstritten

    Der Einsatz von V-Leuten gilt als umstritten. Kritiker halten immer wieder vor, die Verbindungsleute wirkten bei Straftaten mit, heizten andere  an und würden sie überhaupt erst anwerben. In rechtsextremistischen Kreisen waren die V-Leute häufig bekannt. Die Rechten rühmten sich dann, über diese Personen ihrerseits den Verfassungsschutz zu benutzen. Von Seiten des Verfassungschutzes wird auch ausdrücklich betont, das zu einer V-Person kein Vertrauensverhältnis bestehe.

    Im Fall der jüngst aufgedeckten Terrorzelle könnte sich nun ein Problem für den Verfassungsschutz entwickeln. Hinter vorgehaltener wird in Berliner Sicherheitskreisen der Verdacht geäußert, der Verfassungsschutz könnte das Neonazi-Trio als Informanten in der rechte Szene geführt und ihnen eine neue Identität verschafft haben. Es sorgt für Fassungslosigkeit, dass die drei Verdächtigen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mehr als ein Jahrzehnt untertauchen konnten.

    Bekannte V-Männer in der Geschichte

    Es gibt bekannte V-Männer in der deutschen Geschichte. Klaus Steinmetz etwa, der Kontakt zur Kommandoebene der RAF hatte. Er wurde in den 80er Jahren als V-Mann vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz eingesetzt. Doch die Rolle, die Steinmetz spielte, war stets undurchsichtig. Bei den Terrorfahndern gilt inzwischen als unumstritten, dass  Steinmetz ein Doppelspiel trieb. So soll er beispielsweise vom Bombenanschlag der RAF im März 1993 auf den hessischen Gefängnisneubau in Weiterstadt mindestens vier Wochen vorher informiert gewesen sein. Der Verdacht, er habe bei der Sprengung mitgearbeitet, konnte jedoch nicht bewiesen werden.

    Auch Adolf Hitler soll 1919 als V-Mann für das Übergangsheer tätig gewesen. So steht es zumindest in einem Wikipedia-Eintrag. Im Rahmen eines solchen Einsatzes soll er seinen ersten Kontakt zur Deutschen Arbeiterpartei, der späteren NSDAP, hergestellt haben.

    Das sind die deutschen Geheimdienste

    In Deutschland gibt es drei Geheimdienste: Den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr.

    Zusätzlich verfügen die Bundesländer über eigene Landesämter für den Verfassungsschutz.

    Offiziell spricht man übrigens nicht von Geheimdiensten, sondern von Nachrichtendiensten. Auch das Wort "Spionage" hört man offiziell nur ungern. Stattdessen spricht man eher von "Aufklärung" oder "Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Methoden".

    Die Arbeit aller drei deutschen Geheimdienste wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) überprüft. Das PKG ist ein Gremium des deutschen Bundestags.

    Der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Pullach bei München und Berlin ist für die Auslandsaufklärung zuständig. Seine 6000 Mitarbeiter beschaffen also Informationen aus dem Ausland oder über das Ausland. Daneben ist der BND auch immer häufiger bei der Beschaffung von Informationen über die organisierte Kriminalität im Einsatz.

    BND-Mitarbeiter arbeiten offen oder verdeckt. Sie observieren, werten Medien aus, spionieren, führen Auslandsagenten, und überwachen Telefone oder Internetverbindungen.

    Grundlage für die Arbeit des BND ist das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst von 1990 (BNDG).

    Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die rund 2500 Mitarbeiter haben die Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Aktivitäten zu sammeln. Daneben ist das BfV für die Spionageabwehr zuständig.

    Die Verfassungsschützer arbeiten offen und verdeckt. Sie werten Medien aus, überwachen Telefone und Internetverbindungen, arbeiten mit sogenannten V-Leuten, die aus der extremistischen oder verfassungsfeindlichen Szene heraus berichten.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesinnenministerium. Grundlage seiner Arbeit ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.

    Das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) ist der Geheimdienst der Bundeswehr. Es beschäftigt rund 1250 Mitarbeiter.

    Hauptaufgaben des MAD sind die Spionageabwehr und die Sabotageabwehr. Außerdem soll der Militärische Abschirmdienst Extremismus und Terrorismus abwehren.

    Der MAD ist auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr beteiligt. Dort sammeln seine Mitarbeiter Informationen die nützlich sein könnten, um die Sicherheit der Bundeswehr im Ausland zu gewährleisten.

    Großes Aufsehen erregte auch der V-Leute Skandal von 2003, der das NPD-verbotsverfahren zum Scheitern gebracht hatte. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat waren bis auf die Knochen blamiert  worden. Damals war nachträglich bekanntgeworden, dass sich das staatliche Beweismaterial gegen die rechtsextremistische Partei teilweise auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützte. Damit scheiterte der erste NPD-Verbotsantrag aus Verfahrensgründen. Für einen erfolgreichen zweiten  Anlauf müsste der Verfassungsschutz seine V-Leute nach Ansicht von  Experten vollständig aus der NPD abziehen. mit dpa/dapd

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