Das Betreuungsgeld könnte noch gestoppt werden. Denn Hürden auf seinem Weg zur Gültigkeit gibt es noch viele: Selbst wenn die schwarz-gelbe Koalition ihren Dauerstreit über das Betreuungsgeld beilegt und sich auf die Einführung der familienpolitischen Leistung verständigt, liegen noch einige Stolpersteine im Weg.
Gestoppt werden könnte es unter Umständen vom Bundesrat, vom Bundesverfassungsgericht - oder von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Schließlich würde es Kosten in Milliardenhöhe verschlingen.
Bundesrat: Möglicherweise müssen die Länder doch noch zustimmen
Zwar benötigt das Betreuungsgeld als familienpolitische Leistung des Bundes grundsätzlich nicht die Zustimmung des Bundesrats. Aber hier steckt der Teufel im Detail: Ob die Mehrheit in der Länderkammer erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Ausgestaltung des Gesetzes ab.
Eine Zustimmungspflicht könnte sich etwa durch den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ergeben, die Zahlung des Betreuungsgeldes an eine Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt zu knüpfen. Dafür wären wohl Landesbehörden zuständig, was eine Zustimmungspflicht des Bundesrats begründen dürfte. Weil Schwarz-Gelb in der Länderkammer aber keine Mehrheit hat, könnte das Betreuungsgeld somit gestoppt werden.
Verfassungsgericht: Möglicherweise hegt das Justizministerium verfassungsrechtliche Zweifel
Einem unbestätigten Pressebericht zufolge hegt das Bundesjustizministerium verfassungsrechtliche Bedenken. Das Betreuungsgeld schaffe Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen, heiße es in einem Ministeriumsvermerk. Der Staat sei aber gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren.
Die SPD hat sich dieser Sichtweise angeschlossen und argumentiert zugleich, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verletzt werde. Denn das Betreuungsgeld setze einen Anreiz für Frauen, aus dem Berufsleben auszusteigen - was wiederum deren Berufs- und Verdienstchancen schmälern könne.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, und zwar wegen der Pläne, die Leistung auf den Hartz-IV-Bezug anzurechnen. Das Betreuungsgeld sei kein Einkommen, sondern eine "Anerkennungsprämie" dafür, dass Menschen ihr Kind nicht in öffentliche Kindertagesstätten schicken, argumentiert Verbandschef Ulrich Schneider. Werde diese den Hartz-IV-Beziehern vorenthalten, entstehe daraus eine Ungleichbehandlung - die eine Verfassungsklage begründen könnte.
Finanzen: das Betreuungsgeld kostet Miliiarden
Das Betreuungsgeld verursacht Milliardenkosten: In den Finanzplanungen des Bundes sind 1,2 Milliarden Euro für 2014 vorgesehen. Sie sind als Globale Minderausgabe eingestellt, was bedeutet, dass es an anderer Stelle entsprechende Einsparungen geben muss. Experten rechnen mit mehr: Das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) geht von zwei Milliarden Euro aus.
Noch teurer könnte die von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld vorgeschlagene Rentenerhöhung für Eltern werden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Das Finanzministerium veranschlagt Berichten zufolge für diese Maßnahme Kosten von bis 13 Milliarden. Derartige Berechnungen bezeichnet die Vorsitzende der Frauen Union in der CDU, Maria Böhmer, aber als unrealistisch. Doch eine Milliardenbelastung für den Bundeshaushalt würden die Pläne zum Betreuungsgeld auf lange Sicht so oder so mit sich bringen. afp