Bisher erhalten alleinstehende Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro an Sach- und Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt, Familienangehörige bekommen 199 und Kinder unter sieben Jahren 133 Euro.
Diese Beträge liegen um bis zu 40 Prozent unter den Leistungen für Hartz-IV-Empfänger und wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält dies für verfassungswidrig und hat Karlsruhe zwei Fälle zur Entscheidung vorgelegt.
Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbände erwarten vom Bundesverfassungsgericht eine deutliche Korrektur der Regelsätze für Asylbewerber und Flüchtlinge. "Es ist beschämend, dass die Leistungen seit 1993 nie angehoben wurden", erklärte der Kölner Caritasdirektor Frank Johannes Hensel. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl forderten die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. AZ, afp