Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für die heimische Erziehung von Kleinkindern gekippt. Der Bund hatte nicht die Kompetenz, das im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführte Gesetz zu erlassen, wie das
In dem Gesetz war vorgesehen, dass Eltern 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, statt es in einer öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. Dagegen klagte die SPD-geführte Landesregierung von Hamburg.
Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der "öffentlichen Fürsorge" gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit und darf daher Regelungen für Hilfen in individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur, wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Das Betreuungsgeld gleicht laut dem einstimmig ergangenen Urteil aber keine Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht in Anspruch nehmen.
Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: "Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig". Es geben dann auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen. afp