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Innenminister: Uneinigkeit über neues NPD-Verbotsverfahren

Innenminister

Uneinigkeit über neues NPD-Verbotsverfahren

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    Der NPD-Spitzenkandidat Matthias Heyder (l.) und der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt bei der Wahlparty der NPD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (Archiv). dpa
    Der NPD-Spitzenkandidat Matthias Heyder (l.) und der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt bei der Wahlparty der NPD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (Archiv). dpa

    Soll die NPD verboten werden oder nicht? Es gibt jedenfalls eine neue Debatte darüber, ob dies Sinn ergeben würde. Mit einem eigenen Referat beim Verfassungsschutz will Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht von der CDU die Chancen für ein Verbot der NPD ausloten. Die vorerst dreiköpfige Gruppe werde ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen, erklärte Stahlknecht. "Wir werden das Verfahren mit der gebotenen juristischen Sorgfalt vorantreiben", teilte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) der "Mitteldeutschen Zeitung" mit.

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unterstützt das Vorhaben eines neuen NPD-Verbotsverfahrens. Am Rande seines Besuchs im kanadischen Quebec sagte er am Dienstag, er persönlich halte die NPD für verfassungswidrig. "Sie gehört verboten", betonte Herrmann.

    Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) steht einem möglichen neuen NPD-Verbotsverfahren dagegen ablehnend gegenüber. "Gefühlsmäßig ja, aber von der Vernunft her nein", sagte Woidke am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte angekündigt, einen neuen Antrag für das im ersten Anlauf gescheiterte Verbotsverfahren zu erarbeiten.

    Keine einheitliche Linie

    Der CDU-Vorstoß aus Sachsen-Anhalt zum Verbot der NPD wird auch von den Parteifreunden in Niedersachsen skeptisch gesehen. "Über ein Verbotsverfahren ist schon oft diskutiert worden", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in Hannover. Derzeit gebe es keine neuen Erkenntnisse und Anhaltspunkte, die Hoffnung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren machen. "Ein Scheitern wäre Wasser auf die Mühlen der NPD." Die Hürden für das Verbotsverfahren seien sehr hoch.

    Niedersachsen ziehe einen anderen Weg vor: Es müsse geprüft werden, inwieweit verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können, sagte Schünemann.

    Hans-Peter Friedrich ist skeptisch

    Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) steht einem neuen NPD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. "Der Verbotsantrag kann erst gestellt werden, wenn ein Erfolg sichergestellt werden kann", sagte der Minister der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe). Die NPD sei "ohne Frage" eine antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei.

    Nach Einschätzung des Berliner Verfassungsrechtlers Christian Pestalozza birgt ein Verbotsverfahren Risiken in sich. "Schlecht ist, wenn man ein Verfahren einleitet und man hat keinen Erfolg, wenn sich herausstellt, dass die Materialien nicht ausreichen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. "Dann muss man befürchten, dass es so einer Partei Aufschwung bringt." Ob das Material im konkreten Fall für ein Verbot der NPD ausreicht, vermochte Pestalozza aber nicht zu sagen.

    Unterdessen wurde bekannt, dass die NPD das Jahr 2009 mit fast zwei Millionen Schulden abgeschlossen hat. Das geht aus einem Bericht von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor, aus dem der Bundestags-Pressedienst zitierte. Demnach betrugen die Einnahmen fast 3,2 Millionen Euro, darunter fast 1,19 Millionen staatliche Mittel. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf mehr als fünf Millionen Euro.

    NPD mit Millionendefizit

    Die NPD hat das Jahr 2009 derweil mit einem Defizit von fast 1,9 Millionen Euro abgeschlossen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Unterrichtung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) über die Rechenschaftsberichte von nicht im Parlament vertretenen Parteien hervor. Demnach verbuchte die NPD 2009 Einnahmen von fast 3,2 Millionen Euro, darunter staatliche Mittel von knapp 1,19 Millionen Euro. Die Ausgaben betrugen aber mehr als fünf Millionen Euro.

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