Der Widerstand gegen das geplante Betreuungsgeld nimmt zu. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Migrantenvertreter und der Steuerzahlerbund sprachen sich gegen die Zahlung an Eltern aus, die auf einen Kita-Platz verzichten. "Das Betreuungsgeld könnte dazu führen, dass gerade Familien aus bildungsfernen Schichten die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung und damit einen ersten Baustein frühkindlicher Bildung nicht in Anspruch nehmen", warnte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann am Mittwoch in der Passauer Neuen Presse.
Das Geld soll bei den Kindern ankommen
Die frühkindliche Förderung sei jedoch entscheidend für den weiteren Bildungsweg: "Deshalb plädiere ich dafür, sich auf den ohnehin stockenden Ausbau der Kinderbetreuung zu konzentrieren und ansonsten der Konsolidierung Vorrang vor neuen Wohltaten zu geben", sagte Driftmann. Zudem konterkariere das Betreuungsgeld tendenziell das Ziel einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen.
Der Bundesvorsitzende der Föderation türkischer Elternvereine, Berrin Alpbek, sagte der Bild-Zeitung: "Wir sind grundsätzlich gegen das Betreuungsgeld. Sollte es doch zu einer Einführung kommen, darf das Betreuungsgeld keinesfalls bar, sondern nur zweckgebunden, zum Beispiel in Form von Gutscheinen, ausgezahlt werden. Damit es da ankommt, wo es hingehört: bei den Kindern."
Der Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, kritisierte das Betreuungsgeld als "weiteres Ausgabenfass ohne Boden". Ähnlich wie beim Elterngeld sei auch beim Betreuungsgeld zu befürchten, dass die Haushaltsansätze unterfinanziert sein werden und stetig nach oben korrigiert werden müssen, sagte er dem Hamburger Abendblatt.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die FDP hat verfassungsrechtliche Bedenken bei der Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes angemeldet. "Ich bezweifle, dass der Bund für die Einführung eines Betreuungsgeldes überhaupt zuständig ist", sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk, der Rheinischen Post vom Mittwoch. "Die FDP-Fraktion wird einem Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, nicht zustimmen können." Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, sagte Laurischk weiter. Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordere. Diese Voraussetzung könne sie beim Betreuungsgeld "nicht erkennen", sagte die Politikerin der Zeitung.
Selbst in der Union wächst der Widerstand
Auch nach dem klaren Bekenntnis von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Einführung eines Betreuungsgeldes ab 2013 wuchs zuletzt der Widerstand selbst in der Union. Die Kosten für das Betreuungsgeld drohen laut Financial Times Deutschland deutlich höher auszufallen als bislang angenommen. Demnach könnten jährlich Eltern von rund 1,1 Millionen Kindern die geplante Barzahlung in Anspruch nehmen - rund 445 000 mehr als nach Kalkulation der Regierung. So gehe das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW/Mannheim) von Kosten in Höhe von rund 2 Milliarden jährlich aus, da nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stünden.
Die Regierung veranschlagt bislang für 2014 Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Die monatliche Leistung für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause erziehen, soll nach Vorstellungen von CDU/CSU ab 2013 zunächst 100 Euro und danach 150 Euro betragen. dpa/afp