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Bayern: Streit um Gema-Gebühren in Kindergärten beigelegt

Bayern

Streit um Gema-Gebühren in Kindergärten beigelegt

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    Für das Kopieren aus Liederbüchern verlangt der Musikrechte-Verwerter Gema Lizenzgebühren von den Kindergärten - sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
    Für das Kopieren aus Liederbüchern verlangt der Musikrechte-Verwerter Gema Lizenzgebühren von den Kindergärten - sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Foto: dpa

    Kindergärten und Kinderkrippen in Bayern dürfen künftig ohne Einschränkungen Liedblätter für Kinder und Eltern kopieren. Der Freistaat und die kommunalen Spitzenverbände schlossen dazu einen Pauschalvertrag mit der Gema und der VG Musikedition, die die Rechte der Urheber sichern. Für die Kosten in Höhe von jährlich 290.000 Euro kommen die Kommunen auf, wie Sozialstaatssekretär Markus Sackmann (CSU) bei der Unterzeichnung des Vertrages sagte. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar für alle knapp 8500 Kindertageseinrichtungen in ganz Bayern - egal ob in kommunaler, kirchlicher, privater oder freier Trägerschaft.

    Der Streit hatte öffentlich hohe Wellen geschlagen, nachdem die Gema im vergangenen Jahr 36000 Kindergärten im gesamten Bundesgebiet angeschrieben hatte und diese zur Zahlung von Gebühren für kopierte Lied- und Notentexte aufforderte. Kindertageseinrichtungen sollten demnach für 500 Kopien einmalig bis zu 56 Euro im Jahr entrichten. Weitere Lizenzen konnten in verschiedenem Umfang erworben werden. Die Gema begründet ihren Vorstoß damit, dass für Kindergärten zuvor keine Möglichkeit bestand, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen.

    Die Abrechnung für kopierte Stücke und die Entrichtung fälliger Gebühren sollte jeder Kindergarten für sich leisten. Zuletzt hatte sich schließlich das Bayerische Familienministerium eingeschaltet und zwischen den Parteien vermittelt.

    Kopierverbot im Urheberrecht begründet

    Grundsätzlich besteht in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz ein Kopierverbot für Werke der Musik - was auch Lieder- und Notentexte umfasst, die in Kindertageseinrichtung genutzt werden. Die Wahrnehmung der Rechte liegen bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Zum 1. Januar 2010 war die Gema von der VG mit der Lizenzierung der Notenkopien beauftragt worden.

    Die Gema wiederum vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern - unter anderem Komponisten, Textautoren und Musikverleger - sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.  Die Abkürzung Gema steht dabei für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die Gema gibt es seit mehr als 100 Jahren. 2009 nahm sie laut Geschäftsbericht 841 Millionen Euro für ihre Rechteinhaber ein.

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