Fragen zur Entwicklung der gesetzlichen Altersrenten, zur Problematik der Altersarmut und zu den verschiedenen Varianten der Altersvorsorge standen im Mittelpunkt des Lesertelefons unserer Zeitung. Es informierten: Max Krämer von der Deutschen Rentenversicherung Schwaben, Günther Sager vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Peter Klipp von der Redaktion des Magazins Finanztest bei der Stiftung Warentest. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie notiert:
Ich bin 63 Jahre alt und bekomme nur relativ wenig Rente, obwohl ich zwei Kinder großgezogen habe. Stimmt es, dass Kindererziehungszeiten unterschiedlich gehandhabt werden. Das ist doch ungerecht?
Antwort: Kindererziehungszeiten wirken sich grundsätzlich rentensteigernd auf die Altersrente aus. Je nachdem, ob die Kindererziehung vor oder ab 1992 erfolgte, wird Ihnen für ein bzw. für drei Jahre ein Entgelt gutgeschrieben, das dem Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten in dem jeweiligen Jahr entspricht. Ein Jahr Kindererziehung bedeutet nach den gegenwärtigen Rentenwerten eine monatliche Rentenerhöhung von rund 28 Euro in den alten Bundesländern. Es gibt politische Forderungen, zum Beispiel von der CSU, wonach auch Frauen, die vor 1992 Kinder erzogen haben, drei Jahre als Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommen sollen. Einen konkreten Gesetzentwurf zu dieser Problematik gibt es dafür derzeit aber noch nicht.
Ich bin 56 Jahre alt, Beamtin. Mir wurde jetzt zur Aufstockung meiner künftigen Altersrente eine private Rentenversicherung angeboten. Was halten Sie davon?
Antwort: Eine Rentenversicherung ist in Ihrem Alter ungeeignet, weil durch die zu geringe Laufzeit bis zum Rentenalter die steuerlichen Vorteile gar nicht zum Tragen kommen. Wir empfehlen Ihnen, eher in Bankprodukte – beispielsweise einen Banksparplan – zu investieren und dabei nicht das ganze Geld in einen Vertrag zu stecken.
Hat die anhaltende Euro-Krise unmittelbare Auswirkungen auf unsere gesetzliche Rentenversicherung?
Antwort: Nein. Die gesetzlichen Rentenkassen investieren nicht in Wertpapiere oder anderweitig auf dem Kapitalmarkt, sondern verfahren nach dem Umlageverfahren: Mit den Einnahmen von den Beitragszahlern werden die laufenden Renten finanziert. Hinzu kommt ein jährlicher Bundeszuschuss, der aus Steuermitteln finanziert wird.
Ich beziehe als ehemaliger Rentner Pension und bekomme seit letztem Jahr zusätzlich rund 600 Euro Monatsrente von einer Privatversicherung. Die hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich darauf Steuern zahlen muss. Stimmt das?
Antwort: Ja, private Renteneinkünfte sind einkommensteuerpflichtig – allerdings nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Dieser orientiert sich am Lebensalter zum Zeitpunkt des erstmaligen Rentenbezugs. Waren Sie damals z. B. 62 Jahre alt, beträgt der Ertragsanteil dauerhaft 20 Prozent, waren Sie bereits 65 Jahre alt, sind es immer 18 Prozent. Das heißt, entweder fließen nur 20 oder 18 Prozent Ihrer jährlichen Bezüge in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ein – und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Nächstes Jahr habe ich 45 Rentenversicherungsjahre voll, bin dann 62. Kann ich dann abschlagsfrei meine Altersrente bekommen?
Antwort: Nein. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, die in diesem Jahr mit der „Rente mit 67“ eingeführt wurde, gibt es nur unter zwei Bedingungen: Sie müssen 45 Jahre in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vorweisen und 65 Jahre alt sein. Im Prinzip besagt diese Regelung, dass Arbeitnehmer mit 45 Versicherungspflichtjahren und mehr auch jetzt noch abschlagsfrei ab 65 ihre Rente bekommen.
Laut Rentenauskunft werde ich zwischen 500 und 600 Euro Altersrente bekommen. Bin ich damit ein Fall für die neue Zuschussrente?
Antwort: Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen insbesondere jene in den Genuss der Zuschussrente kommen, die lange gearbeitet, zusätzlich vorgesorgt und dennoch nur geringe Rentenansprüche haben – sodass sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen wären. Die Zuschussrente würde Ihre regulären Bezüge so aufstocken, dass Ihnen bis zu 850 Euro monatlich zur Verfügung stünden – sofern Sie eine bestimmte Zahl von Versicherungs- und Beitragsjahren nachweisen können. Die neuen Regelungen zur Zuschussrente sollten ursprünglich ab 2013 in Kraft treten, sind politisch aber heftig umstritten, sodass man weder etwas Verbindliches über die konkreten Voraussetzungen noch darüber sagen kann, ob die Zuschussrente überhaupt kommt. Mit Ihrer geringen Altersrente hätten Sie nach heutiger Gesetzeslage die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Dafür müssten Sie sich einer Bedarfsprüfung unterziehen.
Ich bin 64 Jahre und beziehe vorgezogene Altersrente. Stimmt es, dass ich künftig mehr hinzuverdienen darf als jetzt?
Antwort: Das Bundesarbeitsministerium plant eine sogenannte Kombirente, wonach Rentner künftig mehr hinzuverdienen sollen. Bisher gilt: Bis zum Erreichen der Regelaltersrente kann man bei diesen vorgezogenen Renten 400 Euro im Monat rentenunschädlich hinzuverdienen, zweimal im Jahr 800 Euro. Diese Obergrenze soll angehoben und ab 2013 grundsätzlich geändert werden. Wie genau, steht noch nicht fest, da der Gesetzentwurf derzeit noch erarbeitet wird. Wer die Regelaltersrente erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen – das bleibt auch so.
Meine Tochter hat wegen meiner Enkelin jetzt nur noch einen Minijob. Hat sie damit Anspruch auf die Riester-Förderung?
Antwort: Nicht a priori. Um diesen Anspruch zu haben, sollte Ihre Tochter auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Das bedeutet: Sie muss erklären, eigene Beiträge für die Rentenversicherung zahlen zu wollen und die Zahlungen des Arbeitgebers aufzustocken. Das sind in Geld ausgedrückt rund 18,40 Euro im Monat. Erstens ist sie damit auch für den Ernstfall einer Erwerbsminderung abgesichert. Andererseits ist sie damit „Riester-fähig“. Auch für Ihre Tochter gelten vier Prozent des Vorjahresbruttos minus Zulagen – bei Minijobbern läuft das auf 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat hinaus. Dafür erhält sie die jährliche Grundzulage von 154 Euro und die Kinderzulage von 300 oder 185 Euro, je nachdem, ob die Enkeltochter vor oder nach 2008 geboren ist.
Mein Vater bezieht seit über 30 Jahren eine kleine Betriebsrente. Der Betrag hat sich seitdem nie verändert. Kann das denn sein? Muss er darauf Sozialabgaben zahlen?
Antwort: Nein, das darf nicht sein. Laut Betriebsrentengesetz müssen auch kleine Rentenbeträge der Inflation angepasst werden. Setzen Sie sich umgehend mit dem Träger der betrieblichen Altersversorgung in Verbindung. Prinzipiell sind alle Betriebsrenten sozialversicherungspflichtig, das heißt, es wird der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei Mini-Renten geschieht das allerdings nicht. Ist die Rente 2012 kleiner als 131,25 Euro im Monat, fallen keine Sozialabgaben an.
Stimmt es, dass die Riester-Rente auf meine künftige Altersrente angerechnet wird?
Antwort: Das stimmt definitiv nicht. Denn es ist geradezu die Aufgabe der Riester-Rente, das sinkende Rentenniveau als ersetzende Privatvorsorge auszugleichen. Angerechnet wird die Riester-Rente derzeit aber auf die Grundsicherung, falls ein Rentenempfänger diese beantragen muss.
Ich bin Hausfrau und habe wegen unserer beiden Kinder nebenbei nur einen Minijob. Ich habe – wie mein Mann auch – bereits einen Riester-Vertrag. Außerdem müssen wir noch die Raten für unser Haus abzahlen. Was kann ich noch zusätzlich für die Altersvorsorge tun?
Antwort: Was viele nicht wissen: Auch Minijobber können betriebliche Altersvorsorge betreiben. Auf diese Weise können Sie beispielsweise Überstunden abbauen. Da die Betriebsrente im Rahmen der Entgeltumwandlung direkt vom Brutto kommt, können Sie damit Ihre Einkünfte steigern, ohne dass die 400 Euro überschritten werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, betriebliche Altersversorgung anzubieten. Sie könnten auch zusätzlich Geld für die Entschuldung Ihres Eigenheims einsetzen, insbesondere dann, wenn Sie Sondertilgungsmöglichkeiten haben. Denn weniger Kreditbelastung und das mietfreie Wohnen im Alter sind auch eine Form der Altersvorsorge.
Mein Mann ist Jahrgang 54. Wann kann er abschlagsfrei Altersrente beziehen?
Antwort: Im Normalfall mit 65 Jahren und acht Monaten. Hat Ihr Mann bis zum 65. Geburtstag 45 Jahre in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erreicht, kann er bereits mit 65 Altersrente ohne Abschlag bekommen. Mit 63 kann er frühestens Rente beziehen – aber dann mit 9,6 Prozent Abschlag.
Wenn man seit diesem Jahr die gesetzliche Rente wegen der „Rente mit 67“ später bekommt, gilt das denn auch für Riester-Verträge?
Antwort: Ja, geförderte Vorsorge-Verträge, die ab 2012 geschlossen werden, werden frühestens zum vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt. Das gilt für alle staatlich geförderten Verträge, also nicht nur für Riester-, sondern auch für Basis- und Betriebsrenten.
Ich bin jetzt in der Kindererziehungszeit. Bin ich „Riester-berechtigt“ – und was kostet mich in meinem Fall ein Riester-Vertrag?
Antwort: Während der drei Jahre Kindererziehungszeit gehören Sie zum förderberechtigten Personenkreis. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssten Sie 60 Euro im Jahr einzahlen. Dafür bekommen Sie 154 Euro Grund- und 185 Euro Kinderzulage pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wurde Ihr Kind nach 2007 geboren, gibt es sogar 300 Euro. Sind Sie selbst noch unter 25 Jahre alt, gibt es einen einmaligen Bonus von 200 Euro. (AZ)