Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Verkehr: Nie wieder Stau: Bundesregierung will "intelligente Autobahnen"

Verkehr

Nie wieder Stau: Bundesregierung will "intelligente Autobahnen"

    • |
    Stau auf der Autobahn - das soll nach den Plänen des Bundesverkehrsminsteriums schon in ein paar Jahren der Vergangenheit angehören.
    Stau auf der Autobahn - das soll nach den Plänen des Bundesverkehrsminsteriums schon in ein paar Jahren der Vergangenheit angehören. Foto: dpa/lby/Archiv

    Die Top-10 der größten Verkehrs-Irrtümer

    „Überholen mit Lichthupe ist Nötigung" Nein, das ist es nicht. Grundsätzlich darf man den Überholvorgang außerorts mit der Lichthupe ankündigen. Zu nahes Auffahren und Lichthupen - zum Beispiel auf der Autobahn - kann dann aber als Nötigung gelten.

    „Bei Nebel darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden" Nein. Nur wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, dürfen die Nebelschlußleuchten benutzt werden.

    „Rechts überholen ist in der Stadt und auf der Autobahn streng verboten" Nicht immer. Auf Autobahnen zum Beispiel ist das Rechtsüberholen in zwei Punkten gestattet: Ist der Verkehr auf beiden Fahrstreifen so dicht, dass sich Fahrzeugschlangen bilden, darf rechts schneller gefahren werden. Geht auf dem linken Fahrstreifen gar nichts voran,  darf auf dem rechten Fahrstreifen mit maximal 20 Km/h gefahren werden. Bei langsamem Verkehr links, sind rechts maximal 80 Km/h erlaubt. Eine weitere Ausnahme: Auf dem linken Fahrstreifen stehende Autos dürfen langsam überholt werden. Es darf auch dann vorbeigefahren werden, wenn das Auto links weniger als 60 Km/h schnell fährt.

    „Auf dreispurigen Autobahnen muss man rechts fahren" Nicht unbedingt. Bei drei Fahrstreifen darf der mittlere durchgehend befahren werden, wenn – auch nur hin und wieder – rechts langsame Autos fahren. So besagt es § 7 der Straßenverkehrsordnung. Der Grund für die Aufweichung des Rechtsfahrgebots: Man will verhindern, dass es zu gefährlichen Spurwechseln kommt. Wenn rechts freie Bahn ist, sollte man auch rechts fahren.

    „An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren" Nein. Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf der Fahrer telefonieren. Hat er aber eine Freisprecheinrichtung, ist es kein Problem.

    „Als Mitfahrer darf ich eine Parklücke für den Fahrer freihalten" Nein. In § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das genau geregelt: "An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken." Parklücke freihalten ist daher nicht erlaubt.

    „Bei einer Einpark-Schramme reicht es, dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen" Nein. Wer gegen ein anderes Auto fährt, muss an der Unfallstelle eine ausreichende Zeit warten. Im Zweifel die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort anrufen.

    „Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos so stehen lassen" Zuerst ist wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Dann sollte aufgeschrieben werden, wie es zum Unfall kam und die beteiligten sollten Fotos machen. Bei kleinen Unfällen sollten die Autos zur Seite fahren.

    „Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will" Nein. Der Autofahrer muss die Umgebungsgeräusche hören können - zum Beispiel das Hupen anderer oder ein Martinshorn.

    „Wenn die Ausfahrt in Sicht ist, darf ich auf dem Standstreifen rechts an einem Stau vorbeifahren" Nein. Der Standstreifen darf nur dann befahren werden, wenn er durch eine Beschilderung ausdrücklich freigegeben ist oder ein Polizeibeamter dazu anweist.

    Autofahrer sollen nach dem Konzept der Bundesregierung schneller über die aktuelle Verkehrslage informiert werden. "Um die Verkehre flüssig und unfallfrei abwickeln zu können, müssen wir mehr aus der vorhandenen Infrastruktur herausholen. Dabei helfen uns moderne Telematiksysteme und innovative Technologien. Mit ihnen wird der Verkehr intelligent gelenkt", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) der "Welt".

    Verkehrsministerium will neue Technik ab 2015 einsetzen

    Die Dienste mit dem Namen C-ITS (Cooperative Intelligent Transport Systems) sollen laut Verkehrsministerium ab 2015 vorerst im Westen und Süden Deutschlands eingesetzt werden.

    Die Top-10 der größten Verkehrs-Irrtümer

    „Überholen mit Lichthupe ist Nötigung" Nein, das ist es nicht. Grundsätzlich darf man den Überholvorgang außerorts mit der Lichthupe ankündigen. Zu nahes Auffahren und Lichthupen - zum Beispiel auf der Autobahn - kann dann aber als Nötigung gelten.

    „Bei Nebel darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden" Nein. Nur wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, dürfen die Nebelschlußleuchten benutzt werden.

    „Rechts überholen ist in der Stadt und auf der Autobahn streng verboten" Nicht immer. Auf Autobahnen zum Beispiel ist das Rechtsüberholen in zwei Punkten gestattet: Ist der Verkehr auf beiden Fahrstreifen so dicht, dass sich Fahrzeugschlangen bilden, darf rechts schneller gefahren werden. Geht auf dem linken Fahrstreifen gar nichts voran,  darf auf dem rechten Fahrstreifen mit maximal 20 Km/h gefahren werden. Bei langsamem Verkehr links, sind rechts maximal 80 Km/h erlaubt. Eine weitere Ausnahme: Auf dem linken Fahrstreifen stehende Autos dürfen langsam überholt werden. Es darf auch dann vorbeigefahren werden, wenn das Auto links weniger als 60 Km/h schnell fährt.

    „Auf dreispurigen Autobahnen muss man rechts fahren" Nicht unbedingt. Bei drei Fahrstreifen darf der mittlere durchgehend befahren werden, wenn – auch nur hin und wieder – rechts langsame Autos fahren. So besagt es § 7 der Straßenverkehrsordnung. Der Grund für die Aufweichung des Rechtsfahrgebots: Man will verhindern, dass es zu gefährlichen Spurwechseln kommt. Wenn rechts freie Bahn ist, sollte man auch rechts fahren.

    „An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren" Nein. Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf der Fahrer telefonieren. Hat er aber eine Freisprecheinrichtung, ist es kein Problem.

    „Als Mitfahrer darf ich eine Parklücke für den Fahrer freihalten" Nein. In § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das genau geregelt: "An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken." Parklücke freihalten ist daher nicht erlaubt.

    „Bei einer Einpark-Schramme reicht es, dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen" Nein. Wer gegen ein anderes Auto fährt, muss an der Unfallstelle eine ausreichende Zeit warten. Im Zweifel die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort anrufen.

    „Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos so stehen lassen" Zuerst ist wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Dann sollte aufgeschrieben werden, wie es zum Unfall kam und die beteiligten sollten Fotos machen. Bei kleinen Unfällen sollten die Autos zur Seite fahren.

    „Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will" Nein. Der Autofahrer muss die Umgebungsgeräusche hören können - zum Beispiel das Hupen anderer oder ein Martinshorn.

    „Wenn die Ausfahrt in Sicht ist, darf ich auf dem Standstreifen rechts an einem Stau vorbeifahren" Nein. Der Standstreifen darf nur dann befahren werden, wenn er durch eine Beschilderung ausdrücklich freigegeben ist oder ein Polizeibeamter dazu anweist.

    Konkret sollen dem Bericht zufolge Warnanhänger an Baustellen mit dem System ausgerüstet werden, um über WLAN elektronische Baustellenwarnungen und Verkehrslage-Erfassungen zu ermöglichen. Ziel sei es, Autofahrer schneller über aktuelle Verkehrs- und Gefahrensituationen aufzuklären.

    Autohersteller wollen Autos mit Meldesystemen ausrüsten

    Auch die Autos sollen automatisch Informationen über die Verkehrslagen an die Verkehrszentralen weitergeben. Die Automobilhersteller hätten sich dazu verpflichtet, für einen Teil ihrer Fahrzeugflotte die sogenannten kooperativen Systeme anzubieten. dpa/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden