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Neue Gesetze:: Das ändert sich am 1. November 2015

Neue Gesetze:

Das ändert sich am 1. November 2015

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    Neue Gesetze ab 1. November: Auf Mieter und Vermieter kommt jetzt bei Umzügern mehr bürokratischer Aufwand zu.
    Neue Gesetze ab 1. November: Auf Mieter und Vermieter kommt jetzt bei Umzügern mehr bürokratischer Aufwand zu. Foto: Alexander Raths - Fotolia

    Neue Gesetze ab 1. November 2015: Im Gegensatz zu den Vormonaten, in denen sich zum Monatsbeginn jede Menge Vorgaben und Regelungen in Deutschland änderten, bringt der neue Monat kaum Änderungen mit sich.

    Eine allerdings gibt es doch, und die hat es in sich. Das Melderecht in Deutschland wird reformiert. Und damit feiert die Vermieterbescheinigung ein Comeback. Ab 1. November sind Vermieter - oder ihre Beauftragten - wieder dazu verpflichtet, ihren Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen.

    Diese Vermieterbescheinigung oder auch Wohnungsgeberbescheinigung muss der betroffene Mieter dann bei der An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Die Bescheinigung muss unter anderem Name und Anschrift des Vermieters, Datum, Anschrift der Wohnung, und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

    Mit dem neuen Melderecht will die Politik den Missbrauch bei der Nutzung von Wohnraum in Deutschland bekämpfen. Denn in den vergangenen Jahren war kaum nachprüfbar, wer wo wohnt, was Vermieter mit Wohn- oder Büroräumen tatsächlich machen, und ob Kriminelle sich unter falschem Namen in Wohnungen einmieten.

    Was sich bei Umzügen ab 1. November 2015 ändert

    Die Vermieterbescheinigung muss nicht unbedingt der Vermieter selbst ausstellen. Dieser kann auch andere Personen mit der Aufgabe betrauen. In vielen Fällen wird sich also der Hausmeister, der Immobilienmakler oder die Hausverwaltung um die Bescheinigung kümmern. Dabei muss auch eine Frist eingehalten werden, der Beleg muss binnen zwei Wochen nach dem Umzug ausgestellt sein.

    Wird die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausgefüllt, drohen einem Vermieter bis zu 1000 Euro Strafe.

    Das neue Meldegesetz ab 1. November 2015 sieht auch einen Auskunftsanspruch des Vermieters vor. Auf Anfrage muss ihm das Einwohnermeldeamt oder die Meldebehörde mitteilen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Behörde Auskunft geben, wer bei ihm wohnt.

    Eine Muster-Vermieterbescheinigung im pdf-Format zum Download bietet zum Beispiel das Amt Ostholstein-Mitte an.

    Neben dem neuen Melderecht gibt es im neuen Monat keine größeren Änderungen, auf die sich Verbraucher in Deutschland einstellen müssten. Auch die Verschärfung des Asylrechts, die eigentlich zum 1. November in Kraft treten sollte, gilt nun schon seit einigen Tagen. AZ, bo

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