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Wohnrecht: Mietnomaden geht es an den Kragen

Wohnrecht

Mietnomaden geht es an den Kragen

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    Mietwohnungen: Wohnfläche oft falsch berechnet
    Mietwohnungen: Wohnfläche oft falsch berechnet Foto: DPA

    Tatsache ist jedenfalls: Einzelne Haus- und Wohnungseigentümer wurden durch betrügerische Mieter an den Rand des Ruins getrieben. "Die Verluste summieren sich schnell mal auf 10.000 bis 20.000 Euro - dazu kommen eventuelle Schäden in der Wohnung", weiß der baupolitische Sprecher der FDP im Bundestag und Architekt Sebastian Körber. Deswegen solle künftig leichter gegen Mietnomaden vorgegangen werden können.

    Bundesregierung und Koalition wollten durch Änderungen im Mietrecht dafür sorgen, dass die Kosten für den Vermieter künftig überschaubar bleiben, erläuterte Körber im Gespräch mit unserer Redaktion. So solle man künftig ungeachtet eventueller Untermietverhältnisse schneller gegen sämtliche Bewohner einer Wohnung vorgehen dürfen, wenn diese in betrügerischer Absicht die Mietzahlung verweigern. Außerdem sollten die Kosten für klagende Vermieter durch ein vereinfachtes Verfahren sinken.

    Weniger spektakulär, aber für mehr Menschen von Bedeutung sind Mietrechtsänderungen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen. Laut Energiekonzept strebt die Bundesregierung bis 2050 einen "nahezu klimaneutralen Gebäudebestand" an. Als Folge davon muss die Zahl der jährlichen Wohnungssanierungen verdoppelt werden. "Dazu wollen wir auch durch Änderungen im Mietrecht beitragen", sagt Körber.

    Dabei ist für ihn "ganz wichtig, dass die Interessen beider Seiten ausbalanciert werden: Die Vermieter brauchen einen Anreiz, um zu investieren, die Mieter müssen sicher sein, dass die Kosten sozialverträglich umgelegt werden." Um Sanierungen zu erleichtern, will die Koalition den Mietern eine stärkere Duldungspflicht auferlegen. Das heißt, dass nur noch in sehr wenigen Härtefällen Einspruch eingelegt werden darf.

    Andererseits müsse klar sein, dass der Vermieter Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes (beispielsweise für die Dacheindeckung) selbst tragen müsse, auch wenn diese im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung anfallen. "Das muss rausgerechnet werden", betont der FDP-Politiker. An der bisherigen Regelung, dass maximal elf Prozent der Kosten einer energetischen Sanierung auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen, soll sich laut Körber nichts ändern.

    Der Bauexperte fordert zudem, nicht nur Sanierungen, sondern in bestimmten Fällen auch Ersatzneubauten am selben Ort zu fördern. Einige Häuser aus den 50er, 60er und 70er Jahren seien wirtschaftlich nicht zu sanieren. "Dies ist keine Abrissprämie, wie es sie teilweise in Ostdeutschland gibt", betont Körber. Bundesregierung und die Förderbank KfW prüften derzeit, ob und wie die neue Förderung eingeführt werden könnte.  

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