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Bischof: Limburger Fall löst Debatte um Kirchengelder aus

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Limburger Fall löst Debatte um Kirchengelder aus

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    ARCHIV - Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst segnet am 29.08.2013 die Räumlichkeiten einer Kinder-Krabbelstube in Frankfurt am Main (Hessen). Foto: Boris Roessler/dpa (zu dpa "Strafbefehl gegen Limburger Bischof beantragt" vom 10.10.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
    ARCHIV - Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst segnet am 29.08.2013 die Räumlichkeiten einer Kinder-Krabbelstube in Frankfurt am Main (Hessen). Foto: Boris Roessler/dpa (zu dpa "Strafbefehl gegen Limburger Bischof beantragt" vom 10.10.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: Boris Roessler

    Der fragwürdige Umgang des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst mit Geldmitteln hat eine Diskussion über die Kirchenfinanzen ausgelöst. Nach Politikern von SPD, Grünen und Linke ruft jetzt auch der CSU-Landtagsabgeordnete Joachim Unterländer die katholische Kirche zu mehr Transparenz im Umgang mit finanziellen Mitteln auf. „Man kann nur jeder Diözese empfehlen, ihre Finanzen offenzulegen – so, wie es der Staat auch tun muss“, sagte der kirchenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion unserer Zeitung.

    Für Transparenz sorgen

    Als Katholik sei es seine größte Sorge, dass die Vorgänge in Limburg das Vertrauen der Gläubigen in die katholische Kirche erschüttern werden, sagte der Münchner CSU-Abgeordnete. Ein Maximalmaß an Transparenz – wie es in einigen Bistümern schon praktiziert werde – könne dem entgegenwirken. Jede Diözese für sich müsse hier Klarheit herstellen.

    Zuvor hatte unter anderem der SPD-Bundestagsfraktionsvize und Katholik Joachim Poß gesagt: Die aktuellen Vorgänge machten deutlich, dass „wir viele staatskirchenrechtliche Regelungen grundsätzlich überdenken müssen“.

    Der Autor des „Violettbuch Kirchenfinanzen“, Carsten Frerk, kritisierte mit Blick auf den sogenannten Bischöflichen Stuhl im Gespräch mit unserer Zeitung: „Die Kirchen haben Privilegien, die nicht in eine Demokratie passen. Alle kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts müssten den gleichen Finanzierungsrichtlinien unterliegen wie jede GmbH.“

    Bischof verwaltet das Vermögen

    Der Bischöfliche Stuhl gilt als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Vermögen vom jeweiligen Bischof verwaltet wird. Ein Bischof hat jedoch gegenüber dem Staat keine Rechenschaftspflicht. Deshalb ist bislang völlig unbekannt, über welche Vermögenswerte ein Bistum tatsächlich verfügt. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls von Limburg soll über 100 Millionen Euro betragen.

    Frerk spricht von einem „rechtsfreien Raum“ und wirft der Kirche vor, ihre finanzielle Situation zu verschleiern. „Sie wäre doch blöd, sich als vermögend darzustellen. Dann gäbe es weniger Spenden.“

    Was ein Bischof monatlich verdient

    Er forderte zudem, dass die Kirche das Gehalt ihrer Bischöfe selbst zahlen muss. Dies tun die meisten Bundesländer, auch Bayern. Das Gehalt richtet sich nach den Besoldungsgruppen für Beamte. Ein Bischof erhalte monatlich bis zu 9600 Euro brutto (bis „B 8“), ein Erzbischof bis zu 12 500 Euro („B 11“), erklärte er.

    Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Zollitsch, trifft sich am Donnerstag mit Papst Franziskus in Rom. Für Tebartz-van Elst ist noch kein Termin bekannt.

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