Viele Menschen wehren sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag seit Anfang 2013 pro Haushalt berechnet wird statt für tatsächlich vorhandene Geräte. Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof und und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Gebühr bereits für legal erklärt haben, erreicht nun auch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klagewelle.
Am Donnerstag befasst es sich gleich mit vier Berufungsverfahren von Privatleuten. Dabei geht es um die Frage, ob der von den Bundesländern vereinbarte Staatsvertrag zur Rundfunkgebühr rechtens ist.
Streit um die Rundfunkgebühren
Die Kläger vertreten die Ansicht, dass das Land bei der Gesetzgebung für die Rundfunkfinanzierung nicht zuständig sei. Außerdem sei die Verknüpfung der Beitragspflicht an eine Wohnung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Einer der Kläger hatte bereits vor 2013 Streit mit der Gebühreneinzugszentrale. Er hatte 2006 alle Rundfunkgeräte abgemeldet und klagt jetzt gegen Bescheide aus den Jahren 2011 bis 2012 und 2013.
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es in den 60 Beratungsstellen in NRW und an einer eigenen Hotline zum Thema viele Nachfragen zur Haushaltsabgabe. "Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair", sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.
Bis 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für das Eintreiben der Gelder verantwortlich, mit denen die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden. Seit 2013 ist nicht mehr der Besitz eines TV-Gerätes oder Radios entscheidend, sondern es wird pro Haushalt gezahlt. Im Monat sind das aktuell 17,98 Euro. dpa