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Gesetzentwurf: Justizminister Maas droht sozialen Medien mit drastischen Bußgeldern

Gesetzentwurf

Justizminister Maas droht sozialen Medien mit drastischen Bußgeldern

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    Von Tech-Verbänden erntet Bundesjustizminister Heiko Maas Kritik für seinen Vorstoß.
    Von Tech-Verbänden erntet Bundesjustizminister Heiko Maas Kritik für seinen Vorstoß. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Heiko Maas ist der Bundesminister, der auf den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter am meisten Aufmerksamkeit erzielt – das geht aus einer vor wenigen Monaten veröffentlichten Studie hervor. Im Kampf gegen Hassbotschaften im Internet legt Maas sich jetzt mächtig mit den Betreibern genau dieser Netzwerke an. Der Bundesjustizminister will die Konzerne mit der Androhung drastischer Bußgelder dazu bringen, strafbare Inhalte schnell zu löschen.

    Bis zu 50 Millionen Euro sollen Internetfirmen zahlen, wenn sie Hetze und Verleumdung auf ihren Seiten dulden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, mit dem der SPD-Politiker für eine breite Diskussion in Politik und Internetwirtschaft sorgt. Laut Maas hätten die bisherigen Selbstverpflichtungen der Unternehmen lediglich „zu ersten Verbesserungen bei der Löschung der strafbaren Inhalte geführt“.

    Neueste Zahlen, etwa die der Organisation Jugendschutz.net, zeigten, dass weiterhin zu wenig und zu langsam gelöscht wird. Von den Inhalten, die Nutzer dem Kurznachrichtendienst Twitter als strafbar meldeten, werde nur ein Prozent tatsächlich gelöscht. Bei Facebook sind es 39 Prozent, bei der Plattform Youtube, die zu Google gehört, mittlerweile 90 Prozent.

    Offensichtlich strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden

    Maas’ Gesetzentwurf sieht vor, dass es künftig als Ordnungswidrigkeit gilt, wenn Unternehmen strafbare Inhalte gar nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig löschen. Die verantwortlichen Personen könnten mit bis zu fünf Millionen Euro Bußgeld, das Unternehmen selbst mit bis zu 50 Millionen Euro belegt werden. „Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße“, sagt Maas.

    Das ist Facebook

    Facebook ist nach wie vor das wichtigste soziale Netzwerk der Welt. Zahlen und Fakten:

    Facebook gibt es seit Februar 2004.

    Das weltweit beliebteste soziale Netzwerk zählt mehr als 2 Milliarden Mitglieder (Stand Ende 2017).

    Gegründet wurde das Unternehmen vom Amerikaner Mark Zuckerberg. Über ihn und seine Idee erschien 2010 der Film "The Social Network".

    Auf ihren persönlichen Profilseiten können die Facebook-Nutzer Nachrichten, Bilder oder Links verbreiten.

    Die Nutzung ist kostenlos. Einnahmen werden nur über das (personalisierte) Werbegeschäft erwirtschaftet.

    Seit Februar 2014 gehört auch der beliebte Messenger Whatsapp zu Facebook.

    Datenschützer sehen Facebook wegen seiner gewaltigen Datensammlung kritisch.

    Die Betreiber sollen verpflichtet werden, ein leicht erkennbares und gut verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Solche Nutzerbeschwerden müssten dann dem Entwurf zufolge unverzüglich geprüft, offensichtlich strafbare Inhalte dann innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Als Beispiel nennt Maas Formulierungen wie „Alle Juden ins KZ und in die Gaskammern“.

    Wenn der Fall nicht ganz so klar liegt, soll der fragliche Inhalt binnen sieben Tagen geprüft und gegebenenfalls aus dem Netz genommen werden. Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf eine ganze Reihe von Tatbeständen, die durch Veröffentlichungen im Internet gegeben sein könnten – etwa Verleumdung oder Volksverhetzung.

    Maas: "Wir müssen den Druck erhöhen"

    Über ihr Beschwerdemanagement müssten die Plattform-Betreiber künftig genau Buch führen und vierteljährlich berichten. Bislang, so kritisiert Maas, hätten die Konzerne die Beschwerden von Nutzern nicht ernst genug genommen. „Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen, um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen. Und dafür brauchen wir gesetzliche Regelungen“, so Maas. Diese Regeln werde das Bundesamt für Justiz überwachen, wofür 39 zusätzliche Stellen notwendig seien. Geschätzte jährliche Kosten: rund 3,7 Millionen Euro.

    Zustimmung zum Maas-Vorstoß kam unter anderem aus der Union: „Nach Monaten des Zögerns zieht er die Daumenschrauben an“, sagt Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU). Auch der Zentralrat der Juden begrüßt das Vorgehen gegen „Volksverhetzung, Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie Holocaustleugnung in sozialen Medien“.

    Die Internetbranche reagierte mit massiver Kritik. Der Digitalverband Bitkom sagte, mit dem Vorschlag verlagere das Justizministerium staatliche Aufgaben auf privatwirtschaftliche Unternehmen. Und der Internetverband Eco nannte die Frist von 24 Stunden zur Löschung illegaler Inhalte „realitätsfern“. Sie fördere eine „wahllose Löschkultur“ im Netz. Bei Facebook hieß es, der Gesetzentwurf werde nun geprüft. Von Twitter kam zunächst keine Reaktion.

    Lesen Sie dazu auch: Wie gehen wir nur mit all dem Hass im Internet um?

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