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Europäische Union: Juncker kann aufatmen: Kein Untersuchungsausschuss zu Steueraffäre

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Juncker kann aufatmen: Kein Untersuchungsausschuss zu Steueraffäre

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    Jean-Claude Juncker bleibt der Untersuchungsausschuss erspart.
    Jean-Claude Juncker bleibt der Untersuchungsausschuss erspart. Foto: dpa

    EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker muss nicht mehr fürchten, von den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes vor einen Untersuchungsausschuss gezerrt zu werden. Präsident Martin Schulz sowie die Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlamentes lehnten die Einsetzung eines solchen Untersuchungsgremiums ab, das die dubiosen Steuerabsprachen der damaligen Luxemburger Regierung unter Junckers Leitung mit Großkonzernen durchleuchten sollte.

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    Stattdessen verständige man sich auf einen Sonderausschuss, der die „Praktiken in allen EU-Staaten untersuchen und Gesetzesinitiativen vorbereiten“ darf. Damit wurde ein monatelanger heftiger Krach beendet, der sich zeitweise quer durch die Fraktionen zog. Wenige Wochen nach seinem Amtsantritt war Juncker ins Visier der LuxLeaks-Affäre geraten, weil während seiner Zeit als Premier des Großherzogtums Vereinbarungen mit Großkonzernen wie Ikea, Apple und anderen getroffen wurden, mit denen man den Unternehmen minimale Steuern versprach, wenn sie sich in Luxemburg niederließen.

    Die Grünen im Parlament forderten daraufhin einen Untersuchungsausschuss, zuletzt hatten sich 198 Parlamentarier diesem Antrag angeschlossen, darunter auch fast 20 Politiker der christdemokratischen EVP-Mehrheitsfraktion, obwohl deren Chef, der CSU-Politiker Manfred Weber, hinter den Kulissen angeblich nichts unversucht gelassen haben soll, um Juncker einen solchen Untersuchungsausschuss zu ersparen. Erst vor wenigen Tagen hatte der juristische Dienst der europäischen Volksvertretung ein solches Gremium aus formalen Gründen abgelehnt. Es habe keine Verletzung von EU-Recht gegeben. Der Arbeitsauftrag sei nicht genau genug formuliert gewesen.

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    Und außerdem hätten die Volksvertreter Ermittlungen der Kommission sowie des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stören können. „Die Fraktionsvorsitzenden verstecken sich hinter juristischen Einwänden, statt klipp und klar zu sagen, dass sie einen Untersuchungsausschuss nicht wollen“, ärgerte sich Grünen-Fraktionschefin Rebecca Harms.

    Das Problem: Während ein Untersuchungsausschuss auch Akteneinsicht fordern und Zeugen vernehmen kann, ist ein Sonderausschuss darauf angewiesen, mit den Papieren arbeiten zu können, die ihm überlassen werden. Kritiker verweisen darauf, dass die Juncker-Kommission, die inzwischen gegen die meisten Mitgliedstaaten wegen solcher Deals zwischen Steuerbehörden und Konzernen ermittelt, mit Blick auf ihren Präsidenten nicht unabhängig bleiben können. Denn die Praxis in Luxemburg war weder illegal noch ein Einzelfall. In weiten Teilen der EU gibt es vergleichbare Fälle. Ob der Sonderausschuss nun diesen europäischen Alltag aufdecken kann, ist unsicher. „Die Mitgliedstaaten werden diesem Gremium doch nie und nimmer Einsicht in ihre Steuerabsprachen geben“, betonte ein Parlamentsmitglied.

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