Der Bundestag hatte vor knapp vier Wochen beschlossen, die Bestandsdaten-Auskunft neu zu regeln. Dazu gehört etwa, dass Sicherheitsbehörden bei den Providern einfacher die Identität von Internetnutzern hinter einer IP-Adresse abfragen können. Auch werden die Provider durch die Neuregelungen verpflichtet, Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutz unter bestimmten Umständen die Passworte von Mailpostfächern und PIN von Handykarten herauszugeben.
Aus Sicht des Deutschen journalisten-Verbandes (DJV) kann der Informantenschutz in diesem Bereich bei Annahme des Gesetzes nicht gewährleistet werden. Daran änderte auch der Kompromiss zum Richtervorbehalt und zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener nichts, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nach dem Gesetz in der vorliegenden Fassung müssen Journalisten befürchten, dass Ermittlungsbehörden die elektronischen Daten ihrer Informanten leichter ausspähen können. Sie könnten dann ihre Quellen nicht mehr wirksam schützen.“
Journalistenverband: Bundesrat soll Zustimmung verweigern
Ein Beleg dafür sei, dass bei Gefahr in Verzug die richterliche Genehmigung zur Bestandsdatenauskunft auch im Nachhinein eingeholt werden dürfe. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei es jedoch für den Quellenschutz unabdingbar, dass ein Richter angerufen werde, bevor die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Zugang zu den Quellen erhält. Das sei nicht gewährleistet. Der Bundesrat müsse dem Gesetz deshalb seine Zustimmung verweigern.
Den Gesetzgeber forderte der DJV-Vorsitzende auf, die Diskussion um die Bestandsdatenauskunft zum Anlass zu nehmen, den Informantenschutz zu stärken und Journalisten beim Zeugnisverweigerungsrecht nicht schlechter zu behandeln als Rechtsanwälte, Abgeordnete oder Geistliche. „Ob die Anonymität der Informanten von Journalisten gewahrt bleibt, darf bei Ermittlungsmaßnahmen nicht vom Einzelfall abhängen“, sagte Konken. AZ